RS OGH 2024/2/20 2Ob271/71; 7Ob206/74 (7Ob207/74); 2Ob9/79; 8Ob5/80 (8Ob6/80); 1Ob586/80; 8Ob62/80;

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Veröffentlicht am 27.01.1972
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Rechtssatz

Ein rechtskräftiges Feststellungserkenntnis schaltet die Einrede der Verjährung - abgesehen von wiederkehrenden Leistungen - für die Dauer von dreißig Jahren aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0034215

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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