Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Als Forderungen von rückständigen jährlichen Leistungen sind Leibrenten auch dann anzusehen, wenn sie in kürzeren Abständen als einem Jahr, nämlich monatlich, zu erbringen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0034328Dokumentnummer
JJR_19660708_OGH0002_0050OB00166_6600000_001