Norm: ABGB §1016ABGB §1431 K
Rechtssatz: Es erfordert die Verkehrssicherheit, daß derjenige, der Leistungen eines Handwerks in Auftrag gegeben hat, sich darauf verlassen kann, über diese Leistung nur mit seinem Vertragspartner abzurechnen, dies auch dann, wenn die Leistung ganz oder teilweise von einem Dritten auf Weisung seines Vertragspartners erbracht worden sein sollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A
Rechtssatz: Eine die Rückforderung ausschließende Anerkennung liegt nicht in einer Zahlung in Zwangslage. Entscheidungstexte 3 Ob 625/76 Entscheidungstext OGH 29.10.1976 3 Ob 625/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0033864 Dokumentnummer JJR_19761029_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ABGB §1431 E2ABGB §1435
Rechtssatz: Verpflichtung zur Rückerstattung einer Vorauszahlung auf den Werklohn (Wohnhauserrichtung), wenn der Bauunternehmer trotz Verurteilung zur Rechnungslegung, Exekutionsführung und Verhängung von Geldstrafen einen Wohnungseigentümer die Rechnungslegung verweigert und den Nachweis entsprechender Leistungen nicht erbringt. Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1431 A2ABGB §1435OR Art62OR Art64OR Art65
Rechtssatz: Nach den Artikeln 62, 64, 65 OR gelten die gleichen Bereicherungsgrundsätze wie nach §§ 877, 1431, 1435 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 534/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 5 Ob 534/76 Veröff: Schw JZ 1978,241 = QuHGZ 1978 H1/160 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 BABGB §1431 E2GÜG §23
Rechtssatz: Zur Frage der Rückforderung des von einem Inkassobevollmächtigten eingehobenen Benützungsentgelts für eine Naturalwohnung des Bundes vor Erlassung eines Bescheides nach § 23 GÜG. Entscheidungstexte 1 Ob 519/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 1 Ob 519/76 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1323 BABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: 1.) Wird ein gültiger Vertrag wieder durch Parteienvereinbarung aufgehoben, so sind die Rechtsfolgen nicht nach § 877 ABGB, sondern nach § 1435 ABGB (zufolge nachträglichen Wegfalls des zunächst vorhandenen Leistungsgrundes) zu beurteilen. 2.) Daher ist von beiden Teilen das Empfangene zurückzustellen: primär Naturalrestitution; bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit analog § 1323 ABGB a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 E2
Rechtssatz: Zum Rückzahlungsanspruch eines Wohnungseigentümers, der eine Nachzahlung für Baukosten leistet, die in der Folge mangels Aufschlüsselung nicht belegt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 84/75 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 6 Ob 84/75 Veröff: WoSi 1976/6862 6 Ob 591/77 Entscheidungstext OGH 23.06... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 AABGB §1431 A
Rechtssatz: Der Irrtum nach § 1431 ABGB unterscheidet sich wesentlich von dem nach § 871 ABGB erforderlichen Irrtum. Im Gegensatz zu letzterem ist bei dem Irrtum im Sinn der Bestimmung des § 1431 ABGB ein qualifizierter Irrtum nicht erforderlich und es schließen weder Unentschuldbarkeit noch Rechtsirrtum die Rückforderung aus. Entscheidungstexte 6 Ob 124/74 E... mehr lesen...
Der Kläger begehrt nach Rücktritt vom Kauf einer Limonadenerzeugungsmaschine die Zahlung der Gesamtsumme von 24 Wechseln über die Kaufpreisraten von je 5700 S, weil der Beklagte die Wechsel vereinbarungswidrig an die Raiffeisenkasse F weitergegeben habe, so daß er im Zeitpunkt der Klage bereits zwei Wechsel habe einlosen müssen und auch die weiteren Wechsel einlösen werde müssen. Der Erstrichter gab der Klage in dem bezeichneten Umfang statt und sprach aus, daß der Beklagte ermächti... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §1431 AABGB §1435
Rechtssatz: Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet. Entscheidungstexte 7 Ob 251/73 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1431 B
Rechtssatz: Die Meinung, daß eine Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB nur möglich sei, wenn zwischen den Parteien überhaupt keine Rechtsbeziehungen bestünden, ist abzulehnen. Die Leistungskondiktion ist auch für Teilleistungen möglich, wenn die Erfordernisse des § 1431 ABGB erfüllt sind. Ein Beispiel dafür ist etwa der Anspruch des Dienstnehmers auf Zahlung einer Urlaubsentschädigung (SZ 7/70). ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist der Ehemann der Stiefmutter der Ehegattin des Klägers. Im Jahre 1968 besuchte er den Kläger in G*****, wunderte sich über seine beengten Wohnverhältnisse und erklärte, diesem Zustand könne durch Ankauf eines Grundstücks und Erbauung eines Hauses abgeholfen werden. Nach dem Hinweis des Klägers auf seine geringen finanziellen Möglichkeiten erklärte der Beklagte, er könne Geld zur Verfügung stellen und auch der Kläger solle etwas sparen. Nach Einverständnis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Die österreichische Rechtsordnung kennt einen allgemeinen Bereicherungsanspruch nicht, sondern knüpft an Forderungen aus diesem Titel besondere, im Gesetz (§§ 1041, 1431, 1435 ABGB) festgelegte Voraussetzungen (SZ 8/67, SZ 31/150). Entscheidungstexte 3 Ob 33/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 33/73 Veröff: MietSlg 2508... mehr lesen...
Zu E 3006/67 des Bezirksgerichtes N wurde gegen Max K Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 10, 101, 151, 268 KG S und EZ 74 KG L geführt. Als Zubehör wurde ein LKW Steyr 680 Diesel in das Schatzungsprotokoll und in die Versteigerungsbedingungen mit einem Schätzwert von 180.000 S aufgenommen. Der Gesamtschätzwert der Liegenschaften einschließlich Zubehör wurde mit 3.074.394 S ermittelt. Der bei der Versteigerung der Liegenschaften erzielte Erlös betrug 2.250.000 S,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 C6ABGB §1431
Rechtssatz: Begriff des dem anderen Teil "verschafften Nutzens" bei Berechnung eines angemessenen Entgelts für die Arbeitsleistungen, die in der - später enttäuschten - Erwartung der künftigen Hofübergabe erbracht worden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 65/72 Entscheidungstext OGH 14.11.1972 4 Ob 65/72 Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A
Rechtssatz: Ein verschaffter Nutzen im Sinne des § 1431 ABGB liegt auch in der Ersparnis notwendiger Auslagen. Entscheidungstexte 4 Ob 65/72 Entscheidungstext OGH 14.11.1972 4 Ob 65/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0033662 Dokumentnummer JJR_19721114_OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A1
Rechtssatz: Der einen Bereicherungsanspruch nach § 1431 ABGB geltend machende Kläger hat - abgesehen von der Erbringung der Leistung - zu beweisen, dass a) die Leistung zum Zwecke der Erfüllung einer Schuld erfolgte, die in Wirklichkeit nicht bestand, und b) er sich bei der Leistung in einem Irrtum befand. Entscheidungstexte 1 Ob 152/72 Entscheidungstext OGH 05.07.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1487
Rechtssatz: Die Verjährung der Kondiktion ist unabhängig von der Verjährung des Rechts auf Vertragsanfechtung (hier § 870 ABGB). Entscheidungstexte 5 Ob 106/72 Entscheidungstext OGH 26.06.1972 5 Ob 106/72 Veröff: JBl 1973,247 8 ObA 5/13p Entscheidungstext OGH 30.07.2013 8 ObA 5/13p Beisatz: Hier Rückabwi... mehr lesen...
Der Kläger, ein iranischer Staatsbürger, behauptet, er sei ab 20. 4. 1970 bei der Beklagten mit einem Gehalt von S 4000.- netto monatlich als Angestellter beschäftigt gewesen. Am 26. 6. 1970 sei er ohne Grund fristlos entlassen worden. Er habe für die Zeit seiner Beschäftigung bei der Beklagten weder Gehalt noch den vereinbarten Spesenersatz bekommen. Er begehre daher einen Betrag von S 13.132.24 an ausständigem Gehalt samt anteiligen Sonderzahlungen und Fahrtkostenersatz für die Zeit... mehr lesen...
Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 24. 2. 1969 über das Vermögen des Elemer S eröffneten Konkurs. Er beantragt Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 40.290.70 sA mit der Begründung: , daß der Gemeinschuldner, um die Wegbringung gepfändeter Maschinen, Kleider und Stoffe zwecks Versteigerung zu verhindern, am 10. 3. 1969, demnach nach Konkurseröffnung, an den Vollstreckungsbeamten des ExG Wien für die Beklagte diesen Betrag bezahlt habe. Diese Zahlung sei nach § 3 Abs 1 KO nic... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Hauses L NR 127. Mit Mietvertrag vom 28. 11. 1964 vermietete er dem Beklagten eine aus Küche, Zimmer und Kabinett samt Nebenräumen bestehende, im ersten Stock dieses Hauses gelegene Wohnung, die er nun mit der am 10. 12. 1970 eingebrachten Aufkündigung wegen Nichtzahlung des Verwaltungskostenpauschales zum 1. 4. 1971 aufkundigte. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten, die Wohnung am 15. 4. 1971 zu räumen, ohne im Spruch: seiner Entscheidung die Aufkü... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 C1ABGB §1431ABGB §1432
Rechtssatz: Überzahlungen des Mieters auf Grund einer nach dem ZinsstoppG ungültigen Wertsicherungsklausel sind keine Erfüllung einer Naturalverpflichtung; sie können daher zurückgefordert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 148/71 Entscheidungstext OGH 15.09.1971 5 Ob 148/71 Veröff: MietSlg 23087 = SZ 44/136 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 HVersVG §61
Rechtssatz: Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 78/71 Entscheidungstext OGH 16.06.1971 7 Ob 78/71 Veröff: ZVR 1971/257 S 341 7 Ob 45/80 Entscheidungst... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 200.200.- sA zur ungeteilten Hand, weil die Beklagten eine dem Kläger im Jahre 1963 veräußerte, grundbücherlich jedoch nicht auf ihn übertragene Grundfläche im Ausmaß von 1500 m2 vertragswidrig an einen Dritten veräußert hätten und er dadurch einen Vermögensschaden in Höhe des tatsächlichen Wertes der Grundfläche erlitten habe, wobei dem Klagebegehren der angemessene, tatsächlich von den Beklagten beim Weiterverkauf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §335ABGB §430ABGB §440ABGB §921ABGB §1324ABGB §1331ABGB §1431 ffEO §368
Rechtssatz: Mit der Formulierung, daß der Eigentümer bei Doppelveräußerung "dem verletzten Teil zu haften" habe (§ 430 ABGB letzter Halbsatz), wurde kein besonderer Anspruch eines bestimmten Inhaltes normiert, sondern vielmehr lediglich auf das Fortbestehen der vertraglichen Beziehungen mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen - grundsätzliche Leistungspfli... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie sei bei der Beklagten angestellt und seit 1962 Hauptkassierin gewesen. In der von ihr geführten Hauptkasse habe sich am 7. 3. 1969 ein Fehlbetrag von S 2000.- und am 10. 3. 1969 ein Fehlbetrag von S 22.000.- ergeben. Die Klägerin treffe daran kein Verschulden. Dennoch habe sie am 2. 4. 1969 den gesamten Fehlbetrag von S 24.000.- ersetzt. Sie habe dabei aus einem Rechtsirrtum eine nicht bestehende Schuld erfüllt, so daß sie die Leistung nach § 1431 ABGB zurü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A
Rechtssatz: Hatte der Schuldner Zweifel über den Bestand der Schuld und dennoch geleistet, so ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn die Zahlung den rechtsgeschäftlichen Zweck hatte, einen zwischen Gläubiger und Schuldner bestehenden Streit endgültig zu erledigen. Wenn der Schuldner in einem solchen Fall vermeiden will, dass die Zahlung in diesem Sinne ausgelegt wird, muss er bei der Zahlung einen Vorbehalt machen; sonst ... mehr lesen...
Die Streitteile sind verheiratet, leben aber getrennt. Auf Grund des Urteils des Bezirksgerichtes V vom 12. Dezember 1967, 6 C 1611/67-5, war der Beklagte bereits verpflichtet, der Klägerin einen monatlichen Geldunterhalt von 1500 S zuzüglich der Hälfte der ihm jeweils zustehenden Gehaltssonderzahlungen zu leisten. Der Beklagte hatte damals auch noch für seinen ehelichen Sohn Günther H einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1000 S zu Handen der Klägerin als der bestellten Sondersachwa... mehr lesen...
Der Beklagte verkaufte im Herbst 1968 dem Johann M aus seinem Waldbesitz etwa 600 fm Fichtenrundholz am Stamm. Die erste Hälfte des Kaufpreises hätte M innerhalb von vierzehn Tagen nach Abmaß, die zweite binnen drei Monaten zu zahlen gehabt. Johann M beauftragte den Kläger mit der Schlägerung des Holzes. Er vereinbarte mit ihm einen Werklohn von 120 S je fm. Der Kläger schlägerte für M 277.202 fm. Davon wurden 161.202 fm von M nach der Vermessung abgeführt und weiterverkauft. Die rest... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A
Rechtssatz: Demjenigen, der einem anderen im Auftrag eines Dritten eine Zuwendung macht oder eine Leistung erbringt, ohne mit diesem in geschäftliche Verbindung zu treten, steht kein Bereicherungsanspruch zu, wenn nicht Wiederherstellung des früheren Zustandes, sondern nur Erstattung in Form eines Entgeltes möglich ist (entgegen Meinung Wilburgs in Klang 2. Auflage VI, 453). Entscheidungstexte ... mehr lesen...