RS OGH 2022/11/9 7Ob78/71, 7Ob45/80, 7Ob18/95, 7Ob134/01h, 7Ob44/03a, 7Ob289/03f, 5Ob89/07k, 7Ob19/1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1971
beobachten
merken

Rechtssatz

Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden.Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des Paragraph 1431, ABGB zurückverlangt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

dreißigjährigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033755

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten