Rechtssatz
Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des § 1431 ABGB zurückverlangt werden.Hat der Versicherer den Schaden liquidiert, obwohl Leistungsfreiheit gegeben ist, so kann diese Leistung unter den Voraussetzungen des Paragraph 1431, ABGB zurückverlangt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
dreißigjährigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033755Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2023