Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Die Meinung, daß eine Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB nur möglich sei, wenn zwischen den Parteien überhaupt keine Rechtsbeziehungen bestünden, ist abzulehnen. Die Leistungskondiktion ist auch für Teilleistungen möglich, wenn die Erfordernisse des § 1431 ABGB erfüllt sind. Ein Beispiel dafür ist etwa der Anspruch des Dienstnehmers auf Zahlung einer Urlaubsentschädigung (SZ 7/70).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033807Dokumentnummer
JJR_19731024_OGH0002_0070OB00162_7300000_001