RS OGH 1976/11/10 1Ob747/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1976
beobachten
merken

Norm

ABGB §1016
ABGB §1431 K

Rechtssatz

Es erfordert die Verkehrssicherheit, daß derjenige, der Leistungen eines Handwerks in Auftrag gegeben hat, sich darauf verlassen kann, über diese Leistung nur mit seinem Vertragspartner abzurechnen, dies auch dann, wenn die Leistung ganz oder teilweise von einem Dritten auf Weisung seines Vertragspartners erbracht worden sein sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019713

Dokumentnummer

JJR_19761110_OGH0002_0010OB00747_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten