Rechtssatz
Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet.Ist im Falle der Kondiktion nach Paragraph 1435, ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu Paragraph 1325, ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des Paragraph 1431, ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0016322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2025