Entscheidungen zu § 1405 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

162 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 162

RS OGH 1977/3/1 3Ob583/76

Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Die Übertragung des durch die Teilungsvereinbarung begründeten Schuldverhältnisses auf den Nachfolger eines Miteigentümers geschieht durch die sog. Vertragsübernahme. Sie ist ein einheitlicher Akt und setzt grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, d.h. der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihrer Stelle eintretenden Partner voraus. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1977

RS OGH 1976/1/23 5Ob244/75

Norm: ABGB §914 Abs2 IIABGB §1405ZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Wird eine urkundlich niedergelegte vertragliche Verpflichtung übernommen, so widerspricht es allgemeiner Lebenserfahrung, daß der Übernehmer die Verpflichtung in einem über den Urkundeninhalt hinausgehenden, zwischen den ursprünglichen Vertragsteilen beabsichtigten (für den Übernehmer mangels schriftlicher Fixierung unsicheren) Sinn übernehmen wollte; der Übernahme ist daher nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1976

RS OGH 1974/11/11 3Ob188/74

Norm: ABGB §1405ABGB §1406 Abs2EO §223
Rechtssatz: Bei der "Berichtigung" von Hypothekarforderungen durch Forderungsübernahme (§ 223 Abs 2 EO) kann es sich grundsätzlich nur um eine privative Schuldübernahme handeln (Vgl hiezu §§ 171 Abs 2 und 223 Abs 1 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 188/74 Entscheidungstext OGH 11.11.1974 3 Ob 188/74 QuHGZ 1975,H4/135 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1974

RS OGH 1974/6/26 1Ob105/74, 3Ob583/76, 1Ob619/86, 3Ob242/10z, 5Ob203/18s

Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag ist ein gegenseitiger ( synallagmatischer ) Vertrag. Der Partner eines solchen Vertrages kann bei Veräußerung seines Miteigentumsanteiles vor grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die aus diesem gegenüber dem anderen Teilhaber entstandenen Rechte auf Teilung dem n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1974

RS OGH 1972/10/5 3Ob113/72, 1Ob105/74, 1Ob618/77, 1Ob751/79, 4Ob506/81, 1Ob727/81, 5Ob688/82 (5Ob689

Norm: ABGB §1392 HABGB §1404ABGB §1405
Rechtssatz: Eine Vertragsübernahme, die grundsätzlich in einer Schuldübernahme und Zession besteht, kann eine vollständige oder unvollständige sein. Solange die Zustimmung des Gläubiger nicht vorliegt oder wenn sie überhaupt nicht erteilt wird, ist eine zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbarte Vertragsübernahme nicht unwirksam, sondern bloß unvollständig, die damit verbundene Schuldübernahme hat bloß ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.10.1972

RS OGH 1972/9/5 8Ob144/72

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: Durch die Einwilligung des Gläubigers wird die Schuldübernahme vollständig. Der Übernehmer tritt damit an die Stelle des Schuldners (vgl Wolff in Klang VI,345 ff). Entscheidungstexte 8 Ob 144/72 Entscheidungstext OGH 05.09.1972 8 Ob 144/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1972

RS OGH 1971/11/24 IVZR71/70

Norm: ABGB §1405Personenkautionsversicherungsbedingungen allgVersVG §67
Rechtssatz: Zum Übergang einer Schadenersatzforderung, die von den Beteiligten - Schädiger und Geschädigter - vor der Leistung des Versicherers in eine abstrakte Forderung umgestaltet worden ist. Die Rechte aus einer Schuldmitübernahme, die nur der Sicherung einer Forderung dienen soll, gehen bei Abtretung dieser Forderung in entsprechender Anwendung des § 401 Abs 1 BGB auf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1971

RS OGH 1971/10/27 6Ob245/71

Norm: ABGB §1167ABGB §1405
Rechtssatz: Der in einem Wettbewerbsprozeß unterlegene Beklagte kann gegen den Werbungsmittler, der im Auftrag des siegreichen Klägers die vom Gericht bewilligte Urteilsveröffentlichung veranlaßt hat, auch dann keine Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung dieser Veröffentlichung geltend machen, wenn er durch Schuldübernahme die Zahlung der Kosten des Anzeigenauftrages übernommen hat. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1971

RS OGH 1967/11/29 7Ob207/67, 1Ob153/70, 6Ob97/71, 9ObA183/87, 9ObA13/88, 3Ob208/02p

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: Bei der Schuldübernahme nach § 1405 ABGB bedarf es keiner ausdrücklichen Entlassung des Urschuldners aus der Haftung. Die privative Schuldübernahme kommt vielmehr schon dadurch zustande, daß der Übernehmer dem Urschuldner gegenüber erklärt, dessen Schuld zu übernehmen und daß der Gläubiger hiemit einverstanden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 207/67 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1967

RS OGH 1967/4/26 5Ob368/66

Norm: ABGB §1375 AABGB §1405
Rechtssatz: Umänderung eines Vertrages durch Beitritt eines Dritten als weiteren Vertragspartner. Entscheidungstexte 5 Ob 368/66 Entscheidungstext OGH 26.04.1967 5 Ob 368/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0032308 Dokumentnummer JJR_19670426_OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1967

RS OGH 1965/6/15 5Ob317/64, 6Ob617/79, 5Ob750/79, 7Ob652/85, 7Ob671/85, 4Ob507/93, 3Ob44/00t, 7Ob192

Norm: ABGB §1405ABGB §1406AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Nur wenn der Zweck der Leistung eine Freigebigkeit ist, liegt eine unentgeltliche Leistung vor. Die Übernahme einer fremden Schuld ohne jeden Ersatz und im Bewusstsein der Mittellosigkeit des Schuldners bedeutet je nach der Willensrichtung des Zahlenden eine Freigebigkeit entweder zugunsten des Schuldners oder eine solche zugunsten des Gläubigers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1965

TE OGH 1965/4/27 8Ob106/65

Die Beklagte ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ. 38 Kat.- Gem. R. Je 1/4 dieser Liegenschaft gehörte den Ehegatten Georg und Ludmilla G. Nach Klage der heutigen Beklagten auf Teilung des Eigentums an dieser Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung schlossen die Beklagte und die Ehegatten G. am 4. Juni 1963 im Rechtsstreit ... des Kreisgerichtes Wiener Neustadt einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1 die dortigen Streitteile für sich und ihre Rechtsnachfolger auf ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.1965

RS OGH 1965/4/27 8Ob106/65

Norm: ABGB §831ABGB §881 Abs2ABGB §1405
Rechtssatz: Hat der Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, der gegenüber seinem Miteigentümer auf Teilung der Liegenschaft verzichtet hat, seinen Anteil unter Überbindung dieses Verzichtes an einem Dritten verschenkt, so kann sich der Miteigentümer auf diese Verpflichtungsübernahme durch den Dritten unmittelbar gegenüber dem Dritten ( analog §§ 881 Abs 2 und 1405 ABGB ) berufen. Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1965

RS OGH 1964/10/8 1Ob104/64

Norm: ABGB §1396 Satz2ABGB §1405ABGB §1406
Rechtssatz: Die vorbehaltlose Zahlung von elf Raten durch den Beklagten im eigenen Namen - wie sich der Beklagte die Mittel dazu beschafft hat, ist ohne Bedeutung - nach erfolgter Verständigung von der erfolgten Zession und nach Aufforderung zur Ratenzahlung an den Zessionar, kann nach redlicher Verkehrsübung nicht anders denn als Anerkennung des Zurechtbestehens der gesamten Forderung, nicht bloß der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1964

RS OGH 1964/9/23 1Ob140/64, 1Ob311/75

Norm: ABGB §1396 Satz2ABGB §1405ABGB §1406
Rechtssatz: Mehrere Teilzahlungen nach Verständigung von einer Zession oder nach Schuldübernahme sind in der Regel als konkludentes Anerkenntnis der Schuld zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 140/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 1 Ob 140/64 1 Ob 311/75 Entscheidungstext OGH 14.01.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1964

RS OGH 1963/11/22 1Ob175/63 (1Ob176/63)

Norm: ABGB §914 IIIiABGB §1405WWG §15 Abs8
Rechtssatz: Von einem Rechtsanwalt kann vorausgesetzt werden, daß er sich anläßlich der Übernahme einer (Fondseigentumswohnung) Eigentumswohnung auch ohne ausdrücklichen Hinweis des Vormannes über die damit schablonenmäßig verbundenen Verpflichtungen gegenüber dem WWF im klaren ist. Entscheidungstexte 1 Ob 175/63 Entscheidungstext OGH 22.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1963

RS OGH 1963/11/22 1Ob175/63 (1Ob176/63)

Norm: ABGB §891ABGB §914 IIIhABGB §1405WWG §15 Abs8
Rechtssatz: Übernahme der in Bescheid und Schuldschein des WWF unter Überbindungspflicht schablonemäßig aufscheinenden Solidarverpflichtung der Wohnungseigentümer durch den Rechtsnachfolger eines derselben auch ohne ausdrücklichen Hinweis beim Abschluß der Vereinbarung über die Veräußerung der Wohnung. Zur Verpflichtung des Erwerbers, auch in die Urkundensammlung Einsicht zu nehmen (unter Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1963

RS OGH 1963/4/3 1Ob42/63

Norm: ABGB §464ABGB §1405
Rechtssatz: Derjenige, der von einer Pfandleihanstalt gegen Hingabe eines Pfandes ein Darlehen erhält und dabei auch die persönliche Haftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt, haftet mangels ausdrücklicher Einschränkung dafür auch dann, wenn er den Pfandschein weitergibt und der Pfandscheinerwerber den Pfandvertrag erneuert. Entscheidungstexte 1 Ob 42/63 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.1963

RS OGH 1963/1/30 7Ob25/63, 7Ob264/63, 7Ob517/81

Norm: ABGB §870 CIVABGB §1405ABGB §1479
Rechtssatz: Schuldübernahme: Die Einrede der Verjährung ist ausgeschlossen, wenn der Schuldner die Untätigkeit des Berechtigten arglistig veranlaßt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 25/63 Entscheidungstext OGH 30.01.1963 7 Ob 25/63 7 Ob 264/63 Entscheidungstext OGH 09.10.1963 7 Ob 264/63 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1963

RS OGH 1961/3/15 1Ob105/61

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: Schuldbeitritt des Käufers einer Liegenschaft durch Übernahme der den Verkäufer treffenden Verpflichtung zur Bewilligung der Schlägerung bestimmter Holzmengen durch Dritte. Entscheidungstexte 1 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 1 Ob 105/61 Veröff: EvBl 1961/269 S 348 European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1961

RS OGH 1961/3/15 1Ob105/61

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: Bei einem Schuldbeitritt können Einwendungen des beitretenden Schuldners aus seinem Vertragsverhältnis zum Vorschuldner dem Gläubiger nicht entgegengehalten werden (so auch SZ 6/325). Entscheidungstexte 1 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 1 Ob 105/61 Veröff: EvBl 1961/269 S 348 European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1961

RS OGH 1960/6/23 5Ob167/60, 5Ob91/64, 1Ob15/67, 1Ob5/69, 1Ob34/70, 1Ob153/70, 6Ob97/71, 1Ob311/75, 6

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: Darin, daß der Gläubiger den neuen Schuldner mahnt oder klagt, liegt regelmäßig noch keine stillschweigende Zustimmung zu einer privativen Schuldübernahme. Entscheidungstexte 5 Ob 167/60 Entscheidungstext OGH 23.06.1960 5 Ob 167/60 5 Ob 91/64 Entscheidungstext OGH 06.05.1964 5 Ob 91/64 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1960

RS OGH 1960/1/21 2Ob680/59 (2Ob681/59)

Norm: ABGB §881 IAABGB §1405
Rechtssatz: Der Vertrag, mit dem ein Miteigentümer dem Käufer seines Eigentumsanteiles seine Verpflichtungen gegenüber den anderen Miteigentümern überbindet, ist Schuldübernahme, nicht Vertrag zugunsten Dritter. Entscheidungstexte 2 Ob 680/59 Entscheidungstext OGH 21.01.1960 2 Ob 680/59 Veröff: RZ 1960/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1960

RS OGH 1959/10/15 6Ob280/59

Norm: ABGB §881 IAABGB §1405
Rechtssatz: Wurde vom Gläubiger gegenüber dem alten Schuldner auf den Rentenanspruch verzichtet - gegen dessen stillschweigendes Versprechen, eine Liegenschaft zu verkaufen und den Käufer zu Rentenleistung an den Gläubiger zu verpflichten - ist der spätere, wenn auch formlose, mit dem Kaufvertrag verbundene Schuldnervertrag wirksam, ohne daß es einer Verständigung des Gläubigers und noch einer Einwilligung seinersei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1959

RS OGH 1959/2/4 6Ob25/59, 3Ob34/59, 8ObA20/00z, 2Ob12/10v

Norm: ABGB §1405ABGB §1406ABGB §1412ABGB §1422
Rechtssatz: Der Begriff der "Zahlung" nach § 1422 ABGB ist dem der "Erfüllung" im Sinne des § 1412 ABGB gleichzustellen. Die bloße Übernahme der Verbindlichkeit des bisherigen Schuldners - ohne ihre Erfüllung - ist keine Einlösung der Forderung nach § 1422 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 25/59 Entscheidungstext OGH 04.02.1959 6 Ob 25/59 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1959

RS OGH 1958/12/17 3Ob471/58

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: War die Forderung X, am Tage der Einwilligung durch Zahlung der Ausgleichsraten zur Gänze getilgt, dann konnte die Einwilligung zur Schuldübernahme nichts daran ändern, daß die Schuld des X erloschen und auch die Beklagte von ihrer Verbindlichkeit befreit war. War im Zeitpunkt der Einwilligung der Ausgleich bereits angenommen und bestätigt, dann war auch die Schuld des X, das heißt die übernommenen Schuld, eingeschr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1958

RS OGH 1958/12/17 3Ob471/58

Norm: ABGB §1405
Rechtssatz: In der Mitteilung: "Sehr geehrte Firma! Durch die Übergabe meiner Filiale in Z hat der neue Besitzer Ihre Forderung an mich mit 100 Prozent zur Bezahlung übernommen. Es wird Ihnen daher der fällige Betrag laut Aufstellung in nächster Zeit vom neuen Besitzer übersandt" und der Klage auf Zahlung liegt eine Schuldübernahme im Sinne des § 1405 ABGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1958

RS OGH 1958/4/16 6Ob39/58

Norm: ABGB §1405 Satz3
Rechtssatz: § 1405 Satz 3 ABGB gilt auch bei Übernahme eines Mietvertrages durch neuen Mieter. Entscheidungstexte 6 Ob 39/58 Entscheidungstext OGH 16.04.1958 6 Ob 39/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032963 Dokumentnummer JJR_19580416_OGH0002_0060OB00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1958

RS OGH 1958/4/11 1Ob147/58

Norm: ABGB §1405ABGB §1406ABGB §1408WWG §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Aus der in einem Schuldschein des Wohnhauswiederaufbaufons enthaltenen Klausel "Alle in diesem Schuldschein und in dem Bewilligungsbescheid enthaltenen Verpflichtungen des Schuldners gehen auf dessen Rechtsnachfolger im Eigentum der belehnten Liegenschaft über und sind von diesem ebenso pünktlich und unter denselben Rechtsfolgen zu erfüllen" folgt noch nicht, daß ein Liegenschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1958

RS OGH 1958/4/2 1Ob149/58, 1Ob241/60, 5Ob247/65

Norm: ABGB §1404ABGB §1405
Rechtssatz: Grundlegende Stellungnahme des OGH zu den Begriffen Erfüllungsübernahme und Schuldübernahme, insbesondere zur Abgrenzung beider Rechtsfiguren. Entscheidungstexte 1 Ob 149/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 149/58 1 Ob 241/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 1 Ob 241/60 Zweiter R... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1958

Entscheidungen 121-150 von 162