Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Wurde vom Gläubiger gegenüber dem alten Schuldner auf den Rentenanspruch verzichtet - gegen dessen stillschweigendes Versprechen, eine Liegenschaft zu verkaufen und den Käufer zu Rentenleistung an den Gläubiger zu verpflichten - ist der spätere, wenn auch formlose, mit dem Kaufvertrag verbundene Schuldnervertrag wirksam, ohne daß es einer Verständigung des Gläubigers und noch einer Einwilligung seinerseits bedurfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0023774Dokumentnummer
JJR_19591015_OGH0002_0060OB00280_5900000_001