RS OGH 1959/10/15 6Ob280/59

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Veröffentlicht am 15.10.1959
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Norm

ABGB §881 IA
ABGB §1405

Rechtssatz

Wurde vom Gläubiger gegenüber dem alten Schuldner auf den Rentenanspruch verzichtet - gegen dessen stillschweigendes Versprechen, eine Liegenschaft zu verkaufen und den Käufer zu Rentenleistung an den Gläubiger zu verpflichten - ist der spätere, wenn auch formlose, mit dem Kaufvertrag verbundene Schuldnervertrag wirksam, ohne daß es einer Verständigung des Gläubigers und noch einer Einwilligung seinerseits bedurfte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 280/59
    Entscheidungstext OGH 15.10.1959 6 Ob 280/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0023774

Dokumentnummer

JJR_19591015_OGH0002_0060OB00280_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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