Norm
ABGB §1405Rechtssatz
In der Mitteilung: "Sehr geehrte Firma! Durch die Übergabe meiner Filiale in Z hat der neue Besitzer Ihre Forderung an mich mit 100 Prozent zur Bezahlung übernommen. Es wird Ihnen daher der fällige Betrag laut Aufstellung in nächster Zeit vom neuen Besitzer übersandt" und der Klage auf Zahlung liegt eine Schuldübernahme im Sinne des § 1405 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0032994Dokumentnummer
JJR_19581217_OGH0002_0030OB00471_5800000_002