Entscheidungen zu § 1400 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

292 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 292

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79, 3Ob530/91, 3Ob248/06a, 10Ob70/07b, 1Ob88/14v, 6Ob233/15f

Norm: ABGB §879 AIIbABGB §879 BIIdABGB §1357ABGB §1400 AKundenRL Bankomat allg
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit ist darin zu sehen, dass die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber das in seiner Sphäre auftretende Risiko des Missbrauchs gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten ohne Rücksicht auf sein Verschulden auferlegt. Entscheidungstexte 1 Ob 598/79 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 3Ob565/78, 8ObA281/95, 10Ob31/15d

Norm: ABGB §680ABGB §1400 CABGB §1414NBG §61SchillingG allg
Rechtssatz: Buchgeld, das sind Konten bei Kreditunternehmungen, über die sofort verfügt werden kann, ist Geld im weiteren Sinn, während Geld im engeren Sinn nur das vom Staat anerkannte Zahlungsmittel ist, für das Annahmezwang besteht (Koziol - Welser 4.Auflage I 177). Ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger Geld zu leisten, so bedeutet die Erbringung von Buchgeld eine Leistung a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79, 3Ob530/91, 10Ob70/07b, 1Ob88/14v, 6Ob233/15f

Norm: ABGB §879 BIABGB §879 EABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Da die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber dadurch, dass sie ihm gestattet, mit der Kreditkarte Rechnungen in beliebiger Höhe seiner Unterschrift anzuerkennen anstatt sofort zu bezahlen, eine derartige Verfügungsmacht einräumt, ist es jedenfalls nicht sittenwidrig, ihn auch für die Folgen unverschuldeten Verlustes haften zu lassen. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Unterfertigung einer Rechnung durch den Kreditkarteninhaber als Anweisung. Entscheidungstexte 1 Ob 598/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 598/79 Veröff: EvBl 1979/277 S 606 = JBl 1980,427 = SZ 52/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032247 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Beim Kreditkartengeschäft werden sowohl Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller der Kreditkarte (der sogenannten Kreditkartengesellschaft) und den Vertragsunternehmen als auch zwischen der Kreditkartengesellschaft und dem Kreditkarteninhaber und schließlich zwischen dem Kreditkarteninhaber und dem Vertragsunternehmen hergestellt. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79, 14Os102/19k

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Im Vertrag zwischen Kreditkartengesellschaft und Kreditkarteninhaber verpflichtet sich die Gesellschaft, die Rechnung des Kreditkarteninhabers an die Vertragsunternehmen zu bezahlen; sie gewährleistet damit, daß der Kreditkarteninhaber nicht bar bezahlen muß, sondern die Rechnung unter Vorweisung seiner Kreditkarte nur zu unterschreiben braucht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Wegen des großen Risikos bei Verlust der Kreditkarte bedeutet es keine Überspannung der Sorgfaltspflicht, wenn für die Haftungsbefreiung des Karteninhabers eine objektive relativ kurze Frist gesetzt und der Karteninhaber damit praktisch gezwungen wird, sich periodisch und zwar in kurzen Abständen von dem Fortbesitz der Karte zu überzeugen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Das Kreditkartengeschäft ist in Österreich nicht speziell geregelt. Entscheidungstexte 1 Ob 598/79 Entscheidungstext OGH 30.05.1979 1 Ob 598/79 Veröff: EvBl 1979/227 S 606 = JBl 1980,427 = SZ 52/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032264 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/5/30 1Ob598/79, 3Ob530/91

Norm: ABGB §1357ABGB §1400 A
Rechtssatz: Fehlt es an einer vertraglichen Risikoüberwälzung zwischen Kreditkartengesellschaft und Kreditkarteninhaber, trifft für die mißbräuchliche Kreditkartenverwendung die GmbH grundsätzlich das Risiko. Der Kreditkarteninhaber haftet ihr aber, sofern er durch sein Verschulden, zB wegen Nichtanzeige des Verlustes der Kreditkarte, zur Auszahlung auf die gefälschte Rechnung beitragen hat. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1979

RS OGH 1979/2/28 6Ob510/79

Norm: ABGB §1400 AABGB §1401
Rechtssatz: Titulierte Anweisung auf Schuld im Rahmen eines Kaufvertrages. Entscheidungstexte 6 Ob 510/79 Entscheidungstext OGH 28.02.1979 6 Ob 510/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032956 Dokumentnummer JJR_19790228_OGH0002_0060OB00510_7900000_00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1979

RS OGH 1979/1/10 1Ob778/78

Norm: ABGB §1400 CHGB §355
Rechtssatz: Bei einem Kontokorrentkreditvertrag sagt die Bank zukünftige Leistungen in der Form der Zulassung von Kontodispositionen und der Zurverfügungstellung von Bargeld oder Giralgeld zu. Für die Durchführung der Aufträge des Kunden gelten die allgemeinen Regeln des Girovertrages, für die technische Abwicklung die des Kontokorrentvertrages. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1979

RS OGH 1979/1/10 1Ob778/78

Norm: ABGB §1400 CHGB §355
Rechtssatz: Das Dispositionsrecht des Kreditnehmers bei Kontokorrentkreditvertrag ermöglicht es ihm auch, ein Debet bis zu einer bestimmten Höhe entstehen zu lassen. Entscheidungstexte 1 Ob 778/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 778/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1979

RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 1Ob506/81, 4Ob506/88, 6Ob236/08m

Norm: ABGB §904 IABGB §905 IIBABGB §1400 CABGB §1412
Rechtssatz: Der Inhaber eines Kontos hat seiner Bank gegenüber den vertragsgemäßen Anspruch, dass die bei der kontoführenden Stelle eingehenden Beträge entgegengenommen werden, was die Verpflichtung des Kontoinhabers zur Folge haben muss, eingelangte Zahlungen Dritter als für sich erfolgt anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 658/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

TE OGH 1978/6/28 1Ob658/78

Mit Kaufvertrag vom 14. Juli 1973 verkauften die Kläger den Beklagten ihren Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 682 KG N. Der Kaufpreis von 400 000 S zuzüglich Zinsen sollte in 143 Monatsraten von je 2777 S an Kapital und je 1022 S an Zinsen, zusammen sohin 3799 S monatlich, und in einer Rate von 3943 S bezahlt werden. Die Kaufpreis- und Zinsenraten waren wertgesichert, so daß die Rate für Juni 1977 4949.79 S beträgt. Punkt V des Kaufvertrages lautete: "Für den Fall, daß die Käufer mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 2Ob12/10v

Norm: ABGB §905 IIBABGB §1400 CABGB §1412ABGB §1413ABGB §1425 II
Rechtssatz: Die Rücküberweisung eines vom Schuldner vertragsgemäß auf ein ihm vom Gläubiger bekanntgegebenes Bankkonto bezahlten Betrages ändert daran, daß die Verbindlichkeit des Schuldners durch Zahlung endgültig erloschen ist, nichts; bei vertragswidriger Rücküberweisung des Betrages durch den Gläubiger ist der Schuldner nicht verpflichtet, den Betrag bei Gericht zu erlegen, um... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 4Ob511/90

Norm: ABGB §904 IABGB §905 IIBABGB §986 AABGB §1400 CABGB §1412ABGB §1413
Rechtssatz: Treten die für einen Terminsverlust vereinbarten Voraussetzungen ein, hat nur der Gläubiger das Recht, die sofortige Entrichtung aller noch aushaftenden Teilleistungen zu fordern. Insbesondere dann, wenn Wertsicherung der Ratenzahlungen vereinbart war, kann der Schuldner hingegen nicht durch Nichtzahlung der vereinbarten Raten ein Recht auf vorzeitige Rückzahl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

TE OGH 1978/6/7 3Ob542/77

Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3736 KG. A, die Erstbeklagte zu 351/17 475, der Zweitbeklagte zu 534/17 475 Anteilen. Auf dieser Liegenschaft wurde die Wohnhausanlage Feldkirch, M-Straße 9, errichtet. Die Klägerin (eine Bank) begehrt mit der Behauptung, daß sie der aus den beiden Beklagten und weiteren Wohnungskäufern bestehenden,"Eigentümergemeinschaft, Feldkirch, M-Straße", auf Ersuchen der Herren Dipl.-Ing. Hans J, Dr. Richard C und Ing. Franz H zur Finanzier... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.1978

RS OGH 1978/1/24 4Ob552/77

Norm: ABGB §1400 AABGB §1400 C
Rechtssatz: Die sogenannte Giroanweisung unterscheidet sich von der (gewöhnlichen) Anweisung im Sinne des § 1400 ABGB dadurch, daß sie dem Angewiesenen nicht eine tatsächliche Leistung, sondern nur die Verpflichtung zu einer solchen Leistung aufträgt. Liegt dabei im Verhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger eine Anweisung "zur Zahlung" vor, durch welche eine Schuld des Anweisenden gegenüber d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1978

RS OGH 1978/1/24 4Ob552/77

Norm: ABGB §1400 ff AABGB §1400 ff C
Rechtssatz: Zum Wesen der sogenannten "Giro - Anweisung". Entscheidungstexte 4 Ob 552/77 Entscheidungstext OGH 24.01.1978 4 Ob 552/77 Veröff: QuHGZ 1978 H2-3/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032978 Dokumentnummer JJR_19780124_OGH0002_0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1978

TE OGH 1977/10/6 6Ob688/77

Die Klägerin brachte vor, daß sie von M als Kaution dessen von der beklagten Partei ausgestelltes Sparbuch mit einem Einlagenstand von 6000 S erhalten habe. Als der Kautionsfall eingetreten sei und die Klägerin dieses Sparbuch bei der beklagten Partei realisieren habe wollen, habe diese unter Hinweis darauf, daß sie selbst Forderungen gegen M habe, nur einen Betrag von 3965 S zur Auszahlung gebracht. Die beklagte Partei sei nicht berechtigt, Forderungen gegen den ursprünglichen Einleg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.1977

TE OGH 1976/11/24 8Ob548/76 (8Ob547/76)

Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur die von der Widerklägerin mit der zu 3 Cg 140/75 geltend gemachten Ansprüche. Die Widerklägerin begehrt Zahlung von 15 000 DM und macht geltend, sie habe am 15. Jänner 1974 mit der Firma H in Düsseldorf einen Kaufvertrag über die Lieferung von je zirka 1000 fm Kiefern- und Fichtenrundholz-Langholz abgeschlossen. Vereinbarungsgemäß sei sie verpflichtet gewesen, an die Widerbeklagte 15 000 DM zu bezahlen, die erst bei der Schlußrechnung berück... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1976

RS OGH 1976/11/24 8Ob547/76 (8Ob548/76), 1Ob503/92, 6Ob204/02x

Norm: ABGB §1400 A
Rechtssatz: Bei einem Überweisungsauftrag im mehrgliedrigen, bargeldlosen Überweisungsverkehr, bei dem die Überweisung nicht innerhalb einer und derselben Bank durchgeführt wird, steht der Auftraggeber nur in einem Rechtsverhältnis zu der ersten Bank, die die Überweisung weitergeleitet hat. Zwischen dem Überweisenden und den Zwischenbanken bzw der Empfangbank bestehen grundsätzlich keine vertraglichen Beziehungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

RS OGH 1976/11/24 8Ob547/76 (8Ob548/76)

Norm: ABGB §1400 A
Rechtssatz: Dem Überweisungsauftrag beigefügte Einschränkungen sind für die Empfangsbank dann beachtlich, wenn sie von der Überweisungsbank an sie weitergeleitet worden sind. Entscheidungstexte 8 Ob 547/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 547/76 Veröff: SZ 49/145 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

RS OGH 1976/11/24 8Ob547/76 (8Ob548/76)

Norm: ABGB §1295 IcABGB §1400 A
Rechtssatz: Der Überweisende kann unter Umständen gegen die Empfangsbank Schadenersatzansprüche aus Schutzpflichtverletzungen haben. Entscheidungstexte 8 Ob 547/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 547/76 Veröff: SZ 49/145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0022967 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

RS OGH 1976/10/5 5Ob646/76, 5Ob512/88, 5Ob557/87, 6Ob383/97k, 2Ob331/98k, 3Ob66/02f, 9Ob102/06z, 8Ob

Norm: ABGB §1400 A
Rechtssatz: Die Anweisung ist ein dreipersonales Schuldverhältnis, das eine doppelte Ermächtigung enthält. Einerseits wird der Angewiesene ermächtigt, an den Anweisungsempfänger zu leisten. Er handelt dabei zwar auf Rechnung des Anweisenden, jedoch im eigenen Namen, also nicht als direkter Stellvertreter. Das Verhältnis zwischen Anweisendem und Angewiesenem, das sogenannte Deckungsverhältnis, kann darauf beruhen, dass der Ang... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.10.1976

RS OGH 1976/10/5 5Ob646/76

Norm: ABGB §1400 A
Rechtssatz: Im Falle einer Blankoannahme wird der Annehmende erst in dem Zeitpunkt verpflichtet, in dem die Anweisung durch die Bekanntgabe des Anweisungsempfängers vollständig geworden ist. Entscheidungstexte 5 Ob 646/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 5 Ob 646/76 Veröff: QuHGZ 1977 H1-2/149 European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.10.1976

RS OGH 1976/4/28 1Ob582/76

Norm: ABGB §1400 AWG allgWG Art1
Rechtssatz: Zum Begriff des Wechsels (grundsätzliche Stellungnahme zur juristischen und wirtschaftlichen Bedeutung). Entscheidungstexte 1 Ob 582/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 1 Ob 582/76 Veröff: QuHGZ 1976 H4,146 = EvBl 1977/55 S 130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1976

RS OGH 1975/9/23 5Ob170/75, 1Ob501/87, 6Ob236/08m

Norm: ABGB §1400 C
Rechtssatz: Das Kreditinstitut ist grundsätzlich nicht berechtigt, selbst Dispositionen über ein Girokonto durchzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 170/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 5 Ob 170/75 Veröff: EvBl 1976/79 S 153 = QuHGZ 1976 H1-2,139 1 Ob 501/87 Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 50... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1975

RS OGH 1975/9/23 5Ob170/75, 6Ob688/77, 6Ob516/87, 6Ob605/94, 1Ob143/00m, 6Ob17/02x, 9Ob128/03v

Norm: ABGB §1400 CABGB §1438 CHGB §355
Rechtssatz: Beim Girovertrag besteht ein sich aus dem Zweck des Girovertrages ergebendes Aufrechnungsverbot für auf dem Konto liegende und nicht der Rückzahlung des Darlehens gewidmete Beträge. Daher ist die Bank keinesfalls berechtigt, Zahlungen durch Dritte entgegenzunehmen und die übernommenen Geldbeträge dann sofort laufend mit ihrer Forderung aus einem fälligen Darlehensvertrag aufzurechnen (QuHGZ 197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1975

RS OGH 1975/9/23 5Ob170/75, 1Ob768/83, 6Ob255/02x

Norm: ABGB §1034ABGB §1400 CABGB §1438 D
Rechtssatz: Die Bank, die zunächst ein Girokonto durch Gewährung eines Darlehens an den Kontoinhaber aufstockte, ist berechtigt, bei Nichtbezahlung der fällig gewordenen Darlehensschuld das Girokonto mit der Darlehenssumme zu belasten und den Girovertrag zu beenden. Setzt sie den Girovertrag jedoch fort, muß sie auch weiterhin durch Einzahlungen auf das Konto gedeckte Überweisungsaufträge des Kontoinhabe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1975

Entscheidungen 211-240 von 292