RS OGH 2014/10/21 1Ob598/79, 3Ob559/86, 8Ob38/06f, 6Ob2/07y, 4Ob133/14h

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Veröffentlicht am 30.05.1979
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Rechtssatz

Der typische Inhalt des Vertrages zwischen der Kreditkartengesellschaft und den Vertragsunternehmen besteht darin, dass sich diese verpflichten, Geschäfte, die zum Gegenstand ihres Geschäftsbetriebes gehören, mit Kreditkarteninhabers abzuschließen und für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen nicht sofortige Bezahlung durch den Kreditkarteninhaber zu fordern, sondern zunächst die Bezahlung von der Kreditkartengesellschaft zu verlangen, sofern der Kreditkarteninhaber eine gültige Kreditkarte vorweist, die Rechnung des Vertragsunternehmens unterschreibt und die Unterschriften auf Rechnung und Kreditkarte übereinstimmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0032273

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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