Norm: ABGB §1002ABGB §1295 IIf7gABGB §1400 CABGB §1438 D
Rechtssatz: Bei Zusammenführung eines Girokontos (Eigenkonto) mit einem Anderkonto (Treuhandkonto) des Treuhänders durch die Bank zur Heranziehung von Fremdgeldern zur Abdeckung von Kreditforderungen der Bank gegen den Treuhänder ist von einer deliktischen Haftung der Bank gegenüber dem Treugeber auszugehen. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1400 C
Rechtssatz: Für den Eintritt der Unwiderruflichkeit einer Gutschrift im Überweisungsverkehr ist demnach generell der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem Willen der Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Überweisungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Sobald die Daten nach dem Willen der Bank für eigene Bedienstete nicht mehr nur zur weiteren Bearbeitung, sondern auch zum Zwecke der Informati... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffABGB §1400 BEinheitliche RL und Gebräuche für Dokumentenakkreditive Art7 litaEinheitliche RL und Gebräuche für Dokumentenakkreditive Art10 litbIPRG §38
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen der Akkreditivbank und der Zweitbank ist unabhängig davon, ob diese als Avisbank, Zahlstellenbank oder als Bestätigungsbank tätig wird, stets ein Auftragsverhältnis. Auftraggeber ist dabei die Akkreditivbank und Auftragnehmer die Avisb... mehr lesen...