Norm
ABGB §1400 ARechtssatz
Im Falle einer Blankoannahme wird der Annehmende erst in dem Zeitpunkt verpflichtet, in dem die Anweisung durch die Bekanntgabe des Anweisungsempfängers vollständig geworden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032971Dokumentnummer
JJR_19761005_OGH0002_0050OB00646_7600000_002