RS OGH 1976/11/24 8Ob547/76 (8Ob548/76), 1Ob503/92, 6Ob204/02x

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Veröffentlicht am 24.11.1976
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Norm

ABGB §1400 A

Rechtssatz

Bei einem Überweisungsauftrag im mehrgliedrigen, bargeldlosen Überweisungsverkehr, bei dem die Überweisung nicht innerhalb einer und derselben Bank durchgeführt wird, steht der Auftraggeber nur in einem Rechtsverhältnis zu der ersten Bank, die die Überweisung weitergeleitet hat. Zwischen dem Überweisenden und den Zwischenbanken bzw der Empfangbank bestehen grundsätzlich keine vertraglichen Beziehungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032916

Dokumentnummer

JJR_19761124_OGH0002_0080OB00547_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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