Norm
ABGB §1400 ARechtssatz
Dem Überweisungsauftrag beigefügte Einschränkungen sind für die Empfangsbank dann beachtlich, wenn sie von der Überweisungsbank an sie weitergeleitet worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032962Dokumentnummer
JJR_19761124_OGH0002_0080OB00547_7600000_003