sowie, falls zutreffend:
Amtliche Identifikationsnummer: Nummer der Zulassungsurkunde: Zuständige Behörde: Gültig bis: |
Diese Angaben müssen in gut lesbaren Schriftzeichen von mindestens 6 mm Höhe eingraviert oder eingeschlagen oder dauerhaft aufgedruckt sein. Das Schild muss mindestens 60 mm hoch und 120 mm lang sein. Es muss gut sichtbar und dauerhaft hinten an der Steuerbordseite des Schubleichters befestigt sein.
Die Übereinstimmung der Angaben auf dem Schild mit denen im Schiffszeugnis des Schubleichters muss von der zuständigen Behörde durch ihr auf dem Schild eingeschlagenes Zeichen bestätigt sein. Schiffszeugnis und Eichschein sind vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin des Schubleichters aufzubewahren.
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