Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Der Sicherheitsberichtersteller hat über eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu verfügen, wobei für Personenschäden pro Schadensfall eine Deckung von zumindest einer Million Euro bestehen muss.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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