Antragsberechtigt für die Aufnahme in das Verzeichnis gemäß § 14 Abs. 3 Z 11 SeilbG 2003 von Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte zu erstellen, sind: Antragsberechtigt für die Aufnahme in das Verzeichnis gemäß Paragraph 14, Absatz 3, Ziffer 11, SeilbG 2003 von Personen oder Stellen, die berechtigt sind, Sicherheitsberichte zu erstellen, sind:
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