§ 17 SeilBEV Besondere Anforderungen an die Ersteller der Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik und seilbahnspezifische Elektro- und Sicherungstechnik

SeilBEV - Seilbahn Bauentwurfsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verzeichnis

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat ein Verzeichnis über Personen zu führen, die zur Erstellung von Gutachten für die Fachbereiche Seilbahntechnik oder seilbahnspezifische Elektro- und Sicherungstechnik berechtigt sind.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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