§ 17 SchwG-VO Inkrafttreten, Außerkrafttreten

SchwG-VO - Schweinegesundheitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung – ausgenommen §§ 13 und 14 – tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.Diese Verordnung – ausgenommen Paragraphen 13 und 14 – tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§§ 13 und 14 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.Paragraphen 13 und 14 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Die §§ 1 und 2, § 3 samt Überschrift, die §§ 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 15, 16, 17 sowie die Anhänge 1 und 3 in der Fassung von BGBl. II Nr. 405/2021 treten mit Ablauf des 30. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten Anhang 2 Abschnitt II Z 3, Anhang 2 Abschnitt III Z 2 sowie Anhang 3 Abschnitt III Z 2 außer Kraft.Die Paragraphen eins und 2, Paragraph 3, samt Überschrift, die Paragraphen 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 15, 16, 17, sowie die Anhänge 1 und 3 in der Fassung von Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 405 aus 2021, treten mit Ablauf des 30. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten Anhang 2 Abschnitt römisch zwei Ziffer 3,, Anhang 2 Abschnitt römisch drei Ziffer 2, sowie Anhang 3 Abschnitt römisch drei Ziffer 2, außer Kraft.
In Kraft seit 01.10.2021 bis 31.12.9999
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