§ 34 QS-VO 2024 Mängelfeststellung, Mängelbehebung und Kontrolle

QS-VO 2024 - Qualitätssicherungsverordnung 2024

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Mängelfeststellung und Mängelbehebungsauftrag nach Selbstevaluierung
  1. (1)Absatz eins,Wenn im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Selbstevaluierung eine Abweichung von einem Evaluierungskriterium im Sinne einer Mindererfüllung gemäß den §§ 4 bis 14 und 16 bis 25 feststellbar ist, hat die ÖQMED der Ärztin/dem Arzt oder der Gruppenpraxis einen schriftlichen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen. Die Vorgangsweise hinsichtlich Mängel gemäß § 7 Abs. 1 muss dem Risiko und dem Potential der Gefährdung von Patientinnen/Patienten angemessen sein.Wenn im Rahmen der Plausibilitätsprüfung der Selbstevaluierung eine Abweichung von einem Evaluierungskriterium im Sinne einer Mindererfüllung gemäß den Paragraphen 4 bis 14 und 16 bis 25 feststellbar ist, hat die ÖQMED der Ärztin/dem Arzt oder der Gruppenpraxis einen schriftlichen Mängelbehebungsauftrag zu erteilen. Die Vorgangsweise hinsichtlich Mängel gemäß Paragraph 7, Absatz eins, muss dem Risiko und dem Potential der Gefährdung von Patientinnen/Patienten angemessen sein.
  2. (2)Absatz 2,Im Mängelbehebungsauftrag ist
    1. 1.Ziffer einsjeder Mangel,
    2. 2.Ziffer 2die jeweils geforderte Art des Mängelbehebungsnachweises und
    3. 3.Ziffer 3die jeweilige Frist zur Mängelbehebung
    zu bezeichnen. Die Frist ist mit höchstens vier Wochen festzulegen, sofern nicht eine andere, der Art der Mängelbebung angemessene, Fristsetzung geboten ist.
  3. (3)Absatz 3,Die Ärztin/der Arzt oder die Gruppenpraxis hat die Mängelbebung entsprechend dem Mängelbehebungsauftrag durchzuführen und diese der ÖQMED ohne weitere Aufforderung nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2027
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 34 QS-VO 2024


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 34 QS-VO 2024 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 34 QS-VO 2024


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 34 QS-VO 2024


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 34 QS-VO 2024 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis QS-VO 2024 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 33 QS-VO 2024
§ 35 QS-VO 2024