Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Die Selbstevaluierung einer Gruppenpraxis ist für die gesamte Gruppenpraxis von einer/einem von der Gruppenpraxis zu bestimmenden Gesellschafterin/Gesellschafter durchzuführen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2027
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