Verglasungen
Verglasungen vom Fußboden bis zu einer Höhe von mindestens 0,90 m müssen aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmen. Glasfüllungen in Türflügeln müssen gegen Eindrücken gesichert werden. Türflügel, die ganz aus Glas bestehen, sind aus Sicherheitsglas herzustellen und außerdem deutlich zu kennzeichnen. An Türverglasungen anschließende Glasflächen müssen bis zu einer Höhe von mindestens 2 m aus Sicherheitsglas bestehen; andernfalls sind sie unfallsicher abzuschirmen.
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