Alle Schulräume sind stets rein zu halten. In den einzelnen Geschoßen sind die erforderlichen Räume für Reinigungsgeräte und -mittel vorzusehen; diese sind mit einem Ausgußbecken mit Kalt- und Warmwasseranschluß auszustatten.
In Kraft seit 16.09.1994 bis 31.12.9999
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