Im Falle der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 durch den Rat der Europäischen Union gilt diese sinngemäß auch für die in dieser Vereinbarung festgelegten Regelungen.Im Falle der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel gemäß Artikel 25, der Verordnung (EU) 2024/1263 durch den Rat der Europäischen Union gilt diese sinngemäß auch für die in dieser Vereinbarung festgelegten Regelungen.
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