Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (LB-GG) Fundstelle

LB-GG - Landesbediensteten-Gehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2029 zuletzt geändert durch LGBl Nr 102/2023
  3. § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2028 zuletzt geändert durch LGBl Nr 102/2023
  4. § 0 gültig von 01.12.2022 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 121/2022
  5. § 0 gültig von 01.08.2022 bis 30.11.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 48/2022
  6. § 0 gültig von 01.07.2021 bis 31.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 54/2021
  7. § 0 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2020
  8. § 0 gültig von 01.08.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2020
  9. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 31.07.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  10. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 98/2017
  11. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015
  12. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 118/2015

Landesbediensteten-Gehaltsgesetz – LB-GG

1. Abschnitt
Zielsetzung und Anwendungsbereich

         § 1      Zielsetzung

         § 2      Anwendungsbereich

         § 3      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Monatseinkommen und Pensionsbeitrag

         § 4      Monatseinkommen und Sonderzahlung

         § 5      Einkommensschema

         § 6      Einreihungspläne

         § 7      Modellstellen-Verordnung

         § 8      Zuordnung zur Modellstelle

         § 9      Zuordnungsänderung

         § 10    Überprüfung der Zuordnung oder der Zuordnungsänderung

         § 11    Verwendungsabgeltung

         § 12    Vorrückung und Vorrückungsstichtag

         § 13    Hemmung der Vorrückung

         § 14    Leistungskomponente

         § 15    Zulagen

         § 16    Pensionsbeitrag

3. Abschnitt
Anfall, Einstellung, Kürzung und Entfall des Monatseinkommens

         § 17    Anfall und Einstellung des Monatseinkommens

         § 18    (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 18    (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

         § 19    Auszahlung

         § 20    Kürzung und Entfall des Monatseinkommens

         § 21    Ansprüche der Vertragsbediensteten bei Dienstverhinderung

         § 22    Ansprüche der Beamtin oder des Beamten bei Dienstverhinderung

         § 23    Abzug von Beiträgen

         § 24    Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen

         § 25    Verjährung

         § 26    Wiederaufnahme in den Dienststand

4. Abschnitt
Nebengebühren

         § 27    Arten der Nebengebühren, Pauschalierung

         § 28    Nebengebühren bei Teilbeschäftigung und Dienstfreistellung

         § 29    Überstunden- und Mehrstundenabgeltung

         § 30    Abgeltung der Wochenend- und Feiertagstätigkeit

         § 31    Journaldienstabgeltung

         § 32    Bereitschaftsabgeltung

         § 33    Gefahrenabgeltung

         § 34    Erschwernisabgeltung

         § 34a   Aufwandsentschädigung

         § 34b   Belohnungen

         § 35    Besondere Abgeltungen für den Gesundheitsbereich

         § 36    Jobticket und Fahrtkostenzuschuss

         § 37    Jubiläumszuwendung

         § 38    Reisegebühren

         § 38a   Entschädigung für Disziplinaranwälte

5. Abschnitt
Weitere besoldungsrechtliche Bestimmungen

         § 39    Vorschuss und Geldaushilfe

         § 40    Sonderverträge

         § 41    Erhöhung der Monatseinkommen

         § 42    Pensionskassenregelung

         § 43    Sachleistungen für Vertragsbedienstete, Sachleistungen ohne angemessene Vergütung

         § 43a   Vergütung für Nebentätigkeit

         § 43b   Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal

         § 44    Optionsrecht

6. Abschnitt
Schlussbestimmungen

         § 45    Dienstbehörde, Vertretung des Dienstgebers, Rückwirkung von Verordnungen

         § 46    Verweisungen auf Bundesgesetze

         § 47    Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

         § 48    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

Anlage 1

(zu § 4 Abs 1) Einkommensschema 1 (Verwaltungsbereich), Einkommensschema 2 (Gesundheitsbereich) und Einkommensschema 3 (Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung)

Anlage 2

(zu § 7 Abs. 3) Rahmen für abgestufte Anforderungsgrade

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2028
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