Der Förderungswerber muss
1. | sicherstellen, dass eine Investition in die Infrastruktur oder eine produktive Investition während der ab der Letztzahlung beginnenden Nutzungsdauer (Behaltefrist) von 5 Jahren von ihm ordnungsgemäß und den Zielen der jeweiligen Maßnahme entsprechend genutzt und instand gehalten wird; | |||||||||
2. | für einen unbeweglichen Investitionsgegenstand für diese Dauer einen Nachweis über eine zeitgerechte und wertentsprechende Versicherung gegen Elementarschäden (zB Feuer, Sturm, Hagel) vorlegen, soweit eine Versicherung zu erschwinglichen Kosten angeboten wird. |
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