§ 14 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH

eHealthV 2025 - eHealth-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 8 umfassen für die ELGA GmbHDie spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 8, umfassen für die ELGA GmbH
    1. 1.Ziffer einseinen schreibenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 sowieeinen schreibenden Zugriff für die Zwecke gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, sowie
    2. 2.Ziffer 2einen schreibenden und lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 7.einen schreibenden und lesenden Zugriff für die Zwecke gemäß Paragraph 8, Absatz 7,
  2. (2)Absatz 2,Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß § 10 umfassen für die ELGA GmbH einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 3.Die spezifische Zugriffsberechtigung gemäß Paragraph 10, umfassen für die ELGA GmbH einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3,
  3. (3)Absatz 3,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen für die Zwecke gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 Z 3 besteht für die ELGA GmbH ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu dem in § 30 genannten Zeitpunkt.Die spezifischen Zugriffsberechtigungen für die Zwecke gemäß Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, besteht für die ELGA GmbH ab Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu dem in Paragraph 30, genannten Zeitpunkt.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis eHealthV 2025 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 4 eHealthV 2025 Speicherverpflichtungen§ 5 eHealthV 2025 Voraussetzungen für die Speicherung von Antikörperbestimmungen§ 6 eHealthV 2025          Voraussetzungen für die Speicherung von Impfsettings§ 7 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen§ 8 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des eImpfpasses§ 9 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigung zur Gesundheitsvorsorge§ 10 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger/innen§ 11 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement§ 12 eHealthV 2025 Sonstige spezifische Zugriffsberechtigungen§ 13 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen§ 14 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH§ 15 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter§ 16 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Öffentlichen Apotheken§ 17 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Landeshauptleute§ 18 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Bezirksverwaltungsbehörden§ 19 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Sozialversicherung und der Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen§ 20 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Gesundheitsberatung 1450§ 21 eHealthV 2025 Aufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 DSGVO§ 22 eHealthV 2025 Die Rolle des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers oder der zuständigen Bundesministerin§ 23 eHealthV 2025 Die Rolle der ELGA GmbH§ 24 eHealthV 2025 Die Rolle der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 13 eHealthV 2025
§ 15 eHealthV 2025