§ 16 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Öffentlichen Apotheken

eHealthV 2025 - eHealth-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 9 umfassen für Apotheken gemäß § 1 des ApothekengesetzesDie spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 9, umfassen für Apotheken gemäß Paragraph eins, des Apothekengesetzes
    1. 1.Ziffer einseinen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 1,einen schreibenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,,
    2. 2.Ziffer 2einen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 4 undeinen lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, und
    3. 3.Ziffer 3einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 und 3.einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2 und 3,
  2. (2)Absatz 2,Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß § 10 umfassen für die jeweilige Apotheke gemäß § 1 des Apothekengesetzes einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß § 10 Abs. 2 Z 2, soweit es die von ihr nachgetragenen Impfungen betrifft.Die spezifischen Zugriffsberechtigungen gemäß Paragraph 10, umfassen für die jeweilige Apotheke gemäß Paragraph eins, des Apothekengesetzes einen schreibenden und lesenden Zugriff für den Zweck gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 2,, soweit es die von ihr nachgetragenen Impfungen betrifft.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis eHealthV 2025 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 6 eHealthV 2025          Voraussetzungen für die Speicherung von Impfsettings§ 7 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen§ 8 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen für den Betrieb, die Wartung und die technische Weiterentwicklung des eImpfpasses§ 9 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigung zur Gesundheitsvorsorge§ 10 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger/innen§ 11 eHealthV 2025 Spezifische Zugriffsberechtigungen zum Krisenmanagement§ 12 eHealthV 2025 Sonstige spezifische Zugriffsberechtigungen§ 13 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen§ 14 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der ELGA GmbH§ 15 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter§ 16 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Öffentlichen Apotheken§ 17 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Landeshauptleute§ 18 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigungen der Bezirksverwaltungsbehörden§ 19 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Sozialversicherung und der Rechtsträger von Krankenfürsorgeeinrichtungen§ 20 eHealthV 2025 Umfang der spezifischen Zugriffsberechtigung der Gesundheitsberatung 1450§ 21 eHealthV 2025 Aufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 DSGVO§ 22 eHealthV 2025 Die Rolle des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers oder der zuständigen Bundesministerin§ 23 eHealthV 2025 Die Rolle der ELGA GmbH§ 24 eHealthV 2025 Die Rolle der eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter§ 25 eHealthV 2025 Die Rolle der Öffentlichen Apotheken§ 26 eHealthV 2025 Die Rolle der Landeshauptleute
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 15 eHealthV 2025
§ 17 eHealthV 2025