§ 40 E-ControlG Arbeitsverfassungsgesetz

E-ControlG - Energie-Control-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Die E-Control ist Betrieb im Sinn des § 34 des Arbeitsverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1974, auf den dieses Gesetz, insbesondere auch der II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes, anzuwenden ist.

In Kraft seit 03.03.2011 bis 31.12.9999
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