Für die Prüfstufe 1 sind folgende Kriterien für Druckbehälter und Rohrleitungen maßgebend:
Für die Prüfstufe 2 sind folgende Kriterien für Druckbehälter, Dampfkessel und Rohrleitungen maßgebend:
Für die Prüfstufe 3 sind folgende Kriterien für Druckbehälter, Dampfkessel (zB Wirbelschichtkessel, Laugenkessel, Abhitzekessel mit Überhitzungsgefahr) und Rohrleitungen maßgebend:
Für die Prüfstufe 4 sind folgende Kriterien für Druckbehälter, Dampfkessel (zB Elektrodenkessel) und Rohrleitungen maßgebend:
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