Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren sind in Deutsch oder in einer anderen von der Konformitätsbewertungsstelle anerkannten Sprache auszuführen.
In Kraft seit 19.07.2016 bis 31.12.9999
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