§ 603 BSO Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht

BSO - Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach § 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten. Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach Paragraph 3 Punkt 12, zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.

In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.12.9999
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