Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Fahrzeuge müssen in jedem Belastungszustand entsprechend ihrem Verwendungszweck ausreichende Stabilität und genügend Freibord aufweisen; Fahrgastschiffe und Güterschiffe müssen Einsenkungsmarken tragen.
In Kraft seit 01.04.1976 bis 31.12.9999
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