§ 1305 BSO Höchstzulässiges Betriebsgeräusch

BSO - Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach EN ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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