§ 1305 BSO Höchstzulässiges Betriebsgeräusch

Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach ÖNORM EN 22922 72ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 04.05.1996 bis 31.12.2013

Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach ÖNORM EN 22922 72ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.

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