§ 1309 BSO Radargeräte

BSO - Bodensee-Schiffahrts-Ordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Es dürfen nur für die Schiffahrt auf dem Bodensee geeignete, von der Behörde zugelassene Radargeräte verwendet werden.

In Kraft seit 01.04.1976 bis 31.12.9999
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