§ 31 BSFG 2017 Organe

BSFG 2017 - Bundes-Sportförderungsgesetz 2017

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Organe der Bundes-Sport GmbH sind:

  1. 1.Ziffer einsdie Generalversammlung;
  2. 2.Ziffer 2die Geschäftsführung;
  3. 3.Ziffer 3der Aufsichtsrat;
  4. 4.Ziffer 4die Kommission für den Breitensport;
  5. 5.Ziffer 5die Kommission für den Leistungs- und Spitzensport.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 31 BSFG 2017


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 31 BSFG 2017 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 31 BSFG 2017


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 31 BSFG 2017


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 31 BSFG 2017 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 30 BSFG 2017
§ 32 BSFG 2017