Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Eintragungen ins Bergbaukartenwerk
Die in §§ 25 bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen. Die in Paragraphen 25 bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.
In Kraft seit 11.11.2005 bis 31.12.9999
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