Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Allgemeine Anforderungen
Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.
In Kraft seit 11.11.2005 bis 31.12.9999
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