Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die (volljährige) Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die Klasse XXXX des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX . 2. Am 10.09.2018 (auf der Entscheidung ausgewiesenes Datum) bzw. 11.09.2018 (laut Vorlageschreiben der Schulleitung an die belangte Behörde) entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin zum Aufstieg in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, weil sie im Pflichtgegenstand Latein nach Ablegung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte im Schuljahr 2016/17 den ersten Jahrgang (die 9. Schulstufe) der XXXX (im Folgenden: XXXX ). Auf Grund der Beurteilung mit "Nicht genügend" in drei Pflichtgegenständen im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2016/17 war der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt. Er wiederholte den ersten Jahrgang an der XXXX im Schuljahr 2017/18. 2. Am 21.06.2018 ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin nahm im Schuljahr 2017/18 an häuslichem Unterricht teil. Sie absolvierte am 08. 06.2018 die Externistenprüfung. Die Prüfungskommission entschied, dass die Beschwerdeführerin die Externistenprüfung über die 3. Klasse der Neuen Mittelschule (7. Schulstufe) nicht bestanden habe, weil sie im Pflichtgegenstand Mathematik die Note "Nicht genügend" erhalten habe. Die Entscheidung wurde der Beschwerdeführerin am 12.06.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 25.04.2018 entschied die Klassenkonferenz der Klasse 8B des Akademischen Gymnasiums XXXX , dass die Beschwerdeführerin die letzte Stufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe. Die Entscheidung der Klassenkonferenz beruhte auf der Beurteilung der Beschwerdeführerin in den Pflichtgegenständen Mathematik, Latein und Chemie im Jahreszeugnis über das Schuljahr 2017/18 jeweils mit der Note "Nicht genügend". 2. Gegen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Sohn der Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die erste Klasse (5. Schulstufe) des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums (BG/BRG)XXXX. 2. Am 29. Juni 2018 erklärte die Klassenkonferenz der XXXX, dass der Sohn der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen "Englisch" und "Mathematik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der (volljährige) Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/2018 die 8B-mus-Klasse (12. Schulstufe) des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums in XXXX . Das Jahreszeugnis des Beschwerdeführers wies im Pflichtgegenstand "Mathematik" eine negative Beurteilung auf. 2. Am 23.04.2018 traf die Klassenkonferenz die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer die letzte Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat. 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/18 die siebente Klasse (7B-Klasse) des BG/BRG XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2017 entschied die Klassenkonferenz, dass die mj. Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis im Pflichtgegenstand "Französisch" die Note "Nicht genügend" enthielt, die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht erhalte, da sie die Voraussetzungen gemäß § 25 Abs. 2 lit. c SchUG nicht ... mehr lesen...