Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ParkometerG Wr 1974 §1a;ZustG §13 Abs3;ZustG §3;
Rechtssatz: In dem Fall, dass die Lenkeranfrage an den Zulassungsbesitzer gerichtet ist und dieser nicht eine physische Person, sondern etwa eine juristische Person ist, ist diese juristische Person als Empfängerin zu bezeichnen (vgl... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, 1.) als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bestimmten PKW am 15. Oktober 2000 um 18.03 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle der A2 die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 58 km/h überschritten zu haben, und 2.) als Zulassungsbesitzer desselben Fahrzeuges der schriftlichen Aufforderung vom 13. November 2000, innerhalb von 14 Tagen bekannt zu geben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZVR 2006/211, 506;
Rechtssatz: Da es sich bei einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, ist es Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 3. September 2003, Zl 2002/03/0012). (H... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem behördlichen Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges schuldig, dem am 5. April 2004 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrats (der Stadt Wien) vom 17. März 2004, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem er das Fahrzeug überlassen gehabt habe, welches am 3. Dezember 2003 um 14.10 Uhr in e... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ParkometerG Wr 1974 §1a;
Rechtssatz: Nach § 1a Wr. Parkometergesetz 1974 besteht die Auskunftspflicht - ähnlich wie nach § 103 Abs. 2 KFG in der Fassung vor der 10. Novelle, BGBl. Nr. 106/1986, - darin, Auskunft darüber zu erteilen, wem ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen wurde. Eine solch... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluss ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1 Z3;
Rechtssatz: Da der Mieter eines Fahrzeuges die in § 103 Abs. 2 KFG 1967 angeführten Pflichten anstelle des Zulassungsbesitzers zu erfüllen hat (§ 103a Abs. 1 Z. 3 KFG 1967), gelten auch die Vorschriften in Hinsicht auf die Benennung einer Person, die die Auskunft erteilen kann, und deren Auskunftspflicht (vgl. § 103 Abs. 2 zweiter Satz K... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T GmbH in D, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. Juni 2004 nicht innerhalb von zwei Wochen bekannt gegeben, wer dieses Kfz am 2. März 2004 um 7.50 Uhr in H gelenkt habe. Er habe dadurch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T GmbH in D, welche Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges sei, über Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 28. Mai 2004 nicht innerhalb von zwei Wochen bekannt gegeben, wer dieses Kfz am 31. März 2004 um 14.15 Uhr in H gelenkt habe. Er habe dadurc... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/02/0052 E 16. Dezember 2005 2005/02/0154 E 16. Dezember 2005 Rechtssatz: Mit der Behauptung des Bf, bei seiner Einvernahme hätte sich ergeben, dass er in allen Fällen (womit er auf andere Lenkeranfragen, betreffend jeweils einen anderen Lenkzeitpunkt, Bezug nimmt) der Unterlassung der Auskunftserteilung gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 "einmal den Tatentschluss gefasst" habe, "durch eine einmalige Bekanntgabe bzw. unrichtige Bekanntgabe a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §22 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/02/0162 E 16. Dezember 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/02/0125 E 16. Dezember 2005 RS 2 Stammrechtssatz Mit der Behauptung des Bf, bei seiner Einvernahme hätte sich ergeben, dass er in allen Fällen (womit er auf andere Lenkeranfragen, betreffend j... mehr lesen...
1.1. Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. August 2005 (dieser ist Gegenstand des zur hg. Zl. 2005/17/0226 geführten Beschwerdeverfahrens) erkannte die belangte Behörde den Beschwerdeführer in 19 näher angeführten Fällen der Übertretung des § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 lit. d des Oberösterreichischen Parkgebührengesetzes (in der Folge Oö. ParkgebG) schuldig und verhängte über ihn jeweils eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe). Er habe (jeweils) als Zulassung... mehr lesen...
I. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt vom 14. April 2000 wurde der Beschwerdeführerin aus der Verlassenschaft des am 11. August 1999 verstorbenen K.H. ua der Personenkraftwagen Mercedes 380 A an Zahlungs statt überlassen. Die Beschwerdeführerin wurde ermächtigt, wegen der Umschreibung der Kfz-Papiere hinsichtlich dieses Pkw beim Verkehrsamt der Polizeidirektion Wien einzuschreiten. An die Beschwerdeführerin wurden im Sinne des § 1a Wiener Parkometergesetz ua - und zwar in... mehr lesen...
Index: L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Oberösterreich90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ParkabgabeG OÖ §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0227
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/17/0248 E 12. Dezember 2005
2005/17/0241 E 12. Dezember 2005
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 2 OÖ Parkgebührengesetz besteht die ... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ParkometerG Wr 1974 §1a;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem zu § 103 Abs. 2 KFG ergangenen Erkenntnis vom 21. Oktober 1981, Zl. 81/03/0126 (ZfVB 1982/6/2236), ausgeführt hat, durfte die damals belangte Behörde bei der Beurteilung einer Auskunft des Halters, zur Tatzeit zu Hause gewesen zu ... mehr lesen...
1.1. Über das Vermögen der M GmbH (in der Folge: GmbH) wurde am 25. Mai 2004 vom Handelsgericht Wien der Konkurs eröffnet und die Beschwerdeführerin am 26. Mai 2004 zur Masseverwalterin bestellt. 1.2. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin als Masseverwalterin und somit gesetzliche Vertreterin der Konkursmasse der Zulassungsbesitzerin (nämlich der genannten GmbH) zur Last gelegt, sie habe den jeweils am 2. August 2004 ordnun... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien23/01 Konkursordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 impl;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;ParkometerG Wr 1974 §1a;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat (Hinweis E 14. Dezember 1998, 97/17/0509; E 26. Jänner 1998, 97/17/0410), ist mit "Zulassungsbesitzer" im Sinne des § 1a Wiener Parkometergesetz jene Pe... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 impl;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;ParkometerG Wr 1974 §1a;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/17/0618 E 25. Oktober 1996 RS 1 Stammrechtssatz Zwar ist der Masseverwalter nicht schlechthin gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners, soweit d... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien23/01 Konkursordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 impl;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;ParkometerG Wr 1974 §1a;
Rechtssatz: Die (nunmehr in Konkurs befindliche) GmbH ist nach wie vor Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Kraftfahrzeuges; die Masseverwalterin ist ab ihrer Bestellung (Einführung) insoweit (nur) Vertreterin der gem... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 impl;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §81;KO §83;ParkometerG Wr 1974 §1a;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Kraftfahrzeug, auf das sich die Lenkeranfragen bezogen, gehörte zur Konkursmasse. Es ist daher davon auszugehen, dass der Masseverwalter hinsichtlich des für die gemei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener eines näher genannten Vereines, welcher Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bezeichneten Fahrzeuges sei, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 28. Mai 2003, zugestellt am 2. Juni 2003, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 23. Dez... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0237 E 16. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Da die Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers nach § 103 Abs 2 KFG nur einmal besteht, ist der Zulassungsbesitzer, wurde bereits eine Anfrage an ihn zugestellt, nicht verpflichtet, eine denselben Sachverhalt erneut erfassende Anfrage zu beantworten (Hinweis E 19.10.1994, 94/... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Anfrage nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 steht im Vordergrund, dass nach jener Person gefragt wird, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug gelenkt hat; der Anführung des Ortes des Lenkens kommt hingegen keine besondere Bedeutung zu. Die Aufnahme des Ortes in die Lenkeranfrage (Hinweis E 29. April 2003, 2002/02/0203; Fälle des "Abst... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VerG 2002 §6;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/03/0138 E 14. Dezember 1994 RS 2(Hier mit dem Zusatz: Dies gilt in gleicher Weise für die vertretungsbefugten Organe eines Vereines im Umfang des § 6 Vereinsgesetz 2002.) Stammrechtssatz Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 ... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VerG 2002 §6;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Den gesetzlichen Vertreter eines Vereines trifft ein (Organisations)Verschulden wenn die von der Behörde verlangte Auskunft gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 nicht erteilt werden kann, weil er ortsabwesend ist und er die relevanten Aufzeichnungen über die Benutzung vo... mehr lesen...
Mit Schreiben des Magistrats der Stadt Wien vom 29. November 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers hinsichtlich Abstellung eines näher bezeichneten Kraftfahrzeugs an einer näher bezeichneten Stelle im 1. Wiener Gemeindebezirk am 1. Oktober 1999 binnen zwei Wochen nach Zustellung des (Aufforderungs)Schreibens aufgefordert. Der im Verwaltungsakt erliegenden Kopie des Rückscheins zufolge erfolgte am 15. Dezember 1999 ein Zustellve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §71 Abs1;KFG 1967 §103 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/11/0146 E 7. Oktober 1997 VwSlg 14760 A/1997 RS 2 Stammrechtssatz Da die Frist nach § 103 Abs 2 KFG (auch) als verfahrensrechtliche Frist qualifiziert wird, ist gegen die Versäumung dieser Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0011 E 21. November 2001 RS 1
(Hier: Der Bf, der einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erteilung der
Lenkerauskunft gestellt hat, ist zwar Rechtsanwalt, das von ihm
behauptete Versäumnis seiner Ehefrau, ihn von der aus dem
Hausbrieffach en... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;AVG §71 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Ein Wiedereinsetzungsantrag durfte von der Behörde trotz Fehlens von Angaben über seine Rechtzeitigkeit nicht zurückgewiesen werden, weil dieser Inhaltsmangel des Wiedereinsetzungsantrags - schon mangels Erteilung eines diesbezüglichen Verbesserungsauftrags - ohne Versäumung einer d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der K & S GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft auf der Baustelle in 1060 W, am 29. Oktober 2002 die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes und der Unterlagen unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten nicht vorgenommen habe (§ 5 Abs. 3 Z. 3 des Bauarbeitenkoor... mehr lesen...