Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5;SPG RichtlinienV 1993 §9;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Bekanntgabe der Dienstnummer durch das Straßenaufsichtsorgan berechtigt - mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die die Befolgungspflicht vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5;SPG RichtlinienV 1993 §9;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat das Straßenaufsichtsorgan im Zeitpunkt der Erteilung der Anordnung eine Gendarmerieuniform getragen, so war er dadurch eindeutig als Gendarmeriebeamter kenntlich (Hinweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 13. April 1993 "um 23.45 Uhr" an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und: 1. dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt bzw. in Betrieb gehabt, 2. dieses Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiezu erforderlichen gültigen Lenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass dem Besch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides nicht ein Lenken zu dem in der Stellungnahme des Meldungslegers in der mündlichen Verhandlung, sondern im Wes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1997 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er habe am 21. April 1996 um 04.35 Uhr in Schwechat-Mannswörth an einem näher beschriebenen Ort 1. ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, 2. auf der Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt und 3. auf der Fahrt den Zulassungsschein des gelenkten Kraftfahrzeuges nicht mitgeführt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020116.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 03.02.2009 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - jeweils unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - 1.) sich trotz Aufforderung durch ein beeidetes Organ der öffentlichen Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, indem er aus dem fahrenden Gendarmeriefahrzeug gesprungen und in weiterer Folge geflüchtet sei, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich beim Lenken eines dem K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §123 Abs2;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 102 Abs 5 lit a KFG ist es unerheblich, ob sich das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (oder der Straßenaufsicht) gegenüber dem Beanstandeten legitmiert hat oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030122.X03... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 14. September 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 mit S 2.700,-- und wegen der Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. a KFG 1967 mit S 300,-- bestraft. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung gemäß den §§ 63 Abs. 3 und 66 Abs. 4 AVG iVm § 24 VStG mangels begründetem Berufungsantrag als unzulässig zurückgewiesen (Spruchteil 1.) Gleichzei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §33a;VStG §52a Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030041.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Meidling, vom 28. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO sowie einer Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. a in Verbindung mit § 134 Abs. 1 KFG für schuldig befunden, wobei über ihn zwei Geldstrafen, und zwar wegen übertretung der StVO S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) und wegen Übertretung des KFG S 800,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0398
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
freie Beweiswürdigung European Case Law ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, den Führerschein nicht "den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung" ausgehändigt zu haben, ist für die ausreichend konkrete Umschreibung des Verstoßes gegen § 102 Abs 5 lit a KFG wesentlich. European Case ... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 6. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1994 gegen 20.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher genannten Ort gelenkt, wobei er während dieser Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt (Spruchpunkt 1) und den Zulassungsschein auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach dieser Fahrt nicht zur Üb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0556
Rechtssatz: Bei der Verhängung von Geldstrafen... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Steiermärkischen Landesregierung (hinsichtlich der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der StVO) und des Landeshauptmannes von Steiermark (hinsichtlich der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) vom 20. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 23. Februar 1990 um (von bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0019
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 1 StVO sowie nach § 64 Abs. 1 und § 102 Abs. 5 lit. b KFG schuldig erkannt und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid brachte er eine Berufung ein, die folgenden Wortlaut hatte: "Ich erhebe Einspruch gegen den Bescheid, 3-10258-92, und begründe wie folgt: Ich habe erst vor kurzer Zeit erfahren, daß ich Diabetiker bin und daher eine verminderte Alkoholtoleranz habe. Ich war auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020030.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0051
Rechtssatz: Gemäß § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG hat der Lenker den Führerschein und den Zulassungsschein auf Fahrten MITZUFÜHREN und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes od... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 19. August 1991 wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Tirol und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Tiroler Landesregierung schuldig erkannt, er habe sich am 5. August 1990 um ca. 8.50 Uhr auf dem Gendarmerieposten Mayrhofen geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 5. August 1990 um ca. 8.45 Uhr einen dem Kennzeichen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0289
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030288.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten, vom 2. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges drei Übertretungen der StVO 1960 begangen zu haben; unter Z. 4 heißt es im Spruch: , er habe ferner den Zulassungsschein nicht mit sich geführt; zu diesem Punkt habe er eine Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. b K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VStG §49;
Rechtssatz: Führt der Beschuldigte aus, daß er nur für ein Delikt bestraft werden darf, welches er wirklich begangen hat, und in diesem Zusammenhang vom "Vergessen des Zulassungsscheines" spricht, so bezieht sich das eindeutig auf den Vorwurf nach § 102 Abs 5 lit b KFG, auch wenn im Tatbestand das "Nichtmitf... mehr lesen...
Auf Grund einer gemäß § 67c AVG erhobenen Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde mit dem Bescheid vom 18. September 1991 die "am 1. Juni 1991 verfügte Anordnung der Herausgabe des Führerscheines und des Zulassungsscheines sowie die Anordnung einer Blutabnahme" (durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Braunau) als nicht rechtswidrig fest; die Beschwerde wurde insoweit gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet abgewiesen (Spruchteil I.1.). Hingegen sei di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Zurückstellung des auf Grund des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Führerscheins durch die Behörden, trotz Vorliegens eines entsprechenden Begehrens, stellt keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §36 lita;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit b KFG verfolgt vornehmlich den Zweck, eine Überprüfung dahingehend vorzunehmen, ob das im gegenständlichen Fall verwendete Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen ist (§ 36 lit a KFG). Dieser Zweck ist spätestens mit Beendigung der Amtshandlung, in deren Zug die Aushänd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Rückgabe des auf Grund § 102 Abs 5 lit a und b KFG ausgehändigten Zulassungsscheines zufolge der Bewußtlosigkeit des Lenkers erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, und bleibt der Zulassungss... mehr lesen...