Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §33a;VStG §52a Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030041.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Meidling, vom 28. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO sowie einer Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. a in Verbindung mit § 134 Abs. 1 KFG für schuldig befunden, wobei über ihn zwei Geldstrafen, und zwar wegen übertretung der StVO S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) und wegen Übertretung des KFG S 800,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0398
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges
freie Beweiswürdigung European Case Law ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 97 Abs. 5, § 9 Abs. 6, § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 mit Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,--, S 700,-- S 700,-- S 1.000,-- und S 10.000,-- bestraft (Punkte 2, 4, 6, 7 und 15). Zu I.: Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, den Führerschein nicht "den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung" ausgehändigt zu haben, ist für die ausreichend konkrete Umschreibung des Verstoßes gegen § 102 Abs 5 lit a KFG wesentlich. European Case ... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde vom 6. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1994 gegen 20.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher genannten Ort gelenkt, wobei er während dieser Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt (Spruchpunkt 1) und den Zulassungsschein auf Verlangen eines Organes des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach dieser Fahrt nicht zur Üb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0556
Rechtssatz: Bei der Verhängung von Geldstrafen... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Steiermärkischen Landesregierung (hinsichtlich der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der StVO) und des Landeshauptmannes von Steiermark (hinsichtlich der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) vom 20. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 23. Februar 1990 um (von bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0019
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 1 StVO sowie nach § 64 Abs. 1 und § 102 Abs. 5 lit. b KFG schuldig erkannt und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid brachte er eine Berufung ein, die folgenden Wortlaut hatte: "Ich erhebe Einspruch gegen den Bescheid, 3-10258-92, und begründe wie folgt: Ich habe erst vor kurzer Zeit erfahren, daß ich Diabetiker bin und daher eine verminderte Alkoholtoleranz habe. Ich war auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020030.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/03/0051
Rechtssatz: Gemäß § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG hat der Lenker den Führerschein und den Zulassungsschein auf Fahrten MITZUFÜHREN und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes od... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 19. August 1991 wurde der Beschwerdeführer hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Tirol und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Tiroler Landesregierung schuldig erkannt, er habe sich am 5. August 1990 um ca. 8.50 Uhr auf dem Gendarmerieposten Mayrhofen geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 5. August 1990 um ca. 8.45 Uhr einen dem Kennzeichen... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0289
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030288.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten, vom 2. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges drei Übertretungen der StVO 1960 begangen zu haben; unter Z. 4 heißt es im Spruch: , er habe ferner den Zulassungsschein nicht mit sich geführt; zu diesem Punkt habe er eine Übertretung nach § 102 Abs. 5 lit. b K... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VStG §49;
Rechtssatz: Führt der Beschuldigte aus, daß er nur für ein Delikt bestraft werden darf, welches er wirklich begangen hat, und in diesem Zusammenhang vom "Vergessen des Zulassungsscheines" spricht, so bezieht sich das eindeutig auf den Vorwurf nach § 102 Abs 5 lit b KFG, auch wenn im Tatbestand das "Nichtmitf... mehr lesen...
Auf Grund einer gemäß § 67c AVG erhobenen Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers stellte die belangte Behörde mit dem Bescheid vom 18. September 1991 die "am 1. Juni 1991 verfügte Anordnung der Herausgabe des Führerscheines und des Zulassungsscheines sowie die Anordnung einer Blutabnahme" (durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Braunau) als nicht rechtswidrig fest; die Beschwerde wurde insoweit gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unbegründet abgewiesen (Spruchteil I.1.). Hingegen sei di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Zurückstellung des auf Grund des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Führerscheins durch die Behörden, trotz Vorliegens eines entsprechenden Begehrens, stellt keine Ausübung unmittelbarer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §36 lita;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit b KFG verfolgt vornehmlich den Zweck, eine Überprüfung dahingehend vorzunehmen, ob das im gegenständlichen Fall verwendete Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen ist (§ 36 lit a KFG). Dieser Zweck ist spätestens mit Beendigung der Amtshandlung, in deren Zug die Aushänd... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §76 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Rückgabe des auf Grund § 102 Abs 5 lit a und b KFG ausgehändigten Zulassungsscheines zufolge der Bewußtlosigkeit des Lenkers erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, und bleibt der Zulassungss... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Eine Abnahme des Führerscheines nach seiner Herausgabe gem § 102 Abs 5 lit a und b KFG stellt NICHT zwei einzelne Maßnahmen, nämlich einerseits die "Anordnung der Herausgabe des Führerscheines"... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §79a;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §50;VwGG §52 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgen in einem Bescheid drei Absprüche, die in Ansehung der zugrundeliegenden Maßnahme als eine Einheit anzusehen sind (hier wurden die gem § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Urkunden unter Ausstellung e... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 23. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Kärnten und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Kärntner Landesregierung schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1989 um 23.36 Uhr in Villach einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und dabei (siehe Punkt 5 des Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0047
Rechtssatz: Einerseits geht ein Irrtum über Vorschriften, die ein lenkerberechtigter Kraftfahrer kennen muß, grundsätzlich zu seinen Lasten. And... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989, 09.35 Uhr in Salzburg, Aribonenstraße (Kreuzungsbereich Bessarabierstraße) den Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen O nnnn1 zum Halten abgestellt und c) die Alarmblinkanlage eingeschaltet, obwohl das Fahrzeug keine Panne gehabt habe, d) die Warnleuchte eingeschaltet, o... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Zweck der in § 102 Abs 5 KFG normierten Aushändigungspflicht ist es, zu gewährleisten, daß die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder die Straßenaufsicht möglichst rasch über die Person des einer Verwaltungsübertretung Verdächtigen und das dabei verwendete Fahrzeug genaue Kenntnis erlangen. Es steht einem nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. August 1990 um 3,30 Uhr in Wien 13., Lainzerstraße 153, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw stadteinwärts gelenkt zu haben, obwohl er 1) nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei und 2) den Zulassungsschein nicht mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch Verwaltungsübertretungen zu 1) nach § 64 Abs. 1 K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen 1. nach § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960, 2. nach § 102 Abs. 5 lit. a KFG 1967 und 3. nach § 102 Abs. 5 lit. b leg. cit. bestraft, weil er sich am 10. Oktober 1989 um ca. 18.17 Uhr auf dem Gendarmerieposten Zell am Ziller trotz Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan geweigert habe, 1. seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 10... mehr lesen...