Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Eine Abnahme des Führerscheines nach seiner Herausgabe gem § 102 Abs 5 lit a und b KFG stellt NICHT zwei einzelne Maßnahmen, nämlich einerseits die "Anordnung der Herausgabe des Führerscheines"... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §79a;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §50;VwGG §52 Abs1;
Rechtssatz: Erfolgen in einem Bescheid drei Absprüche, die in Ansehung der zugrundeliegenden Maßnahme als eine Einheit anzusehen sind (hier wurden die gem § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ausgehändigten Urkunden unter Ausstellung e... mehr lesen...
Mit den in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden vom 23. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - hinsichtlich der Übertretungen des KFG vom Landeshauptmann von Kärnten und hinsichtlich der Übertretungen der StVO von der Kärntner Landesregierung schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1989 um 23.36 Uhr in Villach einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt und dabei (siehe Punkt 5 des Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0047
Rechtssatz: Einerseits geht ein Irrtum über Vorschriften, die ein lenkerberechtigter Kraftfahrer kennen muß, grundsätzlich zu seinen Lasten. And... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 10. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung ist - schuldig erkannt, er habe am 7. April 1989, 09.35 Uhr in Salzburg, Aribonenstraße (Kreuzungsbereich Bessarabierstraße) den Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen O nnnn1 zum Halten abgestellt und c) die Alarmblinkanlage eingeschaltet, obwohl das Fahrzeug keine Panne gehabt habe, d) die Warnleuchte eingeschaltet, o... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Zweck der in § 102 Abs 5 KFG normierten Aushändigungspflicht ist es, zu gewährleisten, daß die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder die Straßenaufsicht möglichst rasch über die Person des einer Verwaltungsübertretung Verdächtigen und das dabei verwendete Fahrzeug genaue Kenntnis erlangen. Es steht einem nach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. August 1990 um 3,30 Uhr in Wien 13., Lainzerstraße 153, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw stadteinwärts gelenkt zu haben, obwohl er 1) nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei und 2) den Zulassungsschein nicht mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch Verwaltungsübertretungen zu 1) nach § 64 Abs. 1 K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen 1. nach § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960, 2. nach § 102 Abs. 5 lit. a KFG 1967 und 3. nach § 102 Abs. 5 lit. b leg. cit. bestraft, weil er sich am 10. Oktober 1989 um ca. 18.17 Uhr auf dem Gendarmerieposten Zell am Ziller trotz Aufforderung durch ein hiezu ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan geweigert habe, 1. seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er am 10... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0108
Rechtssatz: Bringt der Beschuldigte vor, daß er erstmals im Rahmen der vom ermittelnden Beamten durchgeführten Kontrolle von dem Umstand in Kenntnis gesetzt worden sei, daß er Führerschein und Zulassungsschein verloren habe,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 8. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juni 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 11.15.44 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 123,5, im Gemeindegebiet von Haiming, in Richtung Westen fahrend, die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 24 km/h überschritten; 2) um 11.16.22 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 125,200, im Gemein... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §134; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0234
Rechtssatz: Ein Mitführen der Papiere iSd § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG setzt das Bewußtsein des Lenkers voraus, wo sich die Papiere befinden, damit er sie im Falle der Aufforderung vorzeigen kann. ... mehr lesen...
Mit den in gemeinsamer Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1988 um 21.45 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße an einer bestimmten Straßenstelle in östliche Richtung gelenkt und 1. den Führerschein anläßlich der um 21.50 Uhr hinter einem bestimmten Haus durchgeführten Fahrzeug- und Lenkerkontrolle einem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen nicht ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;StVO 1960 §52 lita Z2;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0109
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030108.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Juni 1988 gegen 02.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Walchseer Bundesstraße B 172 in Richtung Niederndorf gelenkt und bei km 17,1 keinen genügenden Abstand zu einem vor ihm in gleicher Richtung fahrenden Pkw eingehalten. Auch habe der Beschwerdeführer bei dieser Fahrt den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. Um 02.25 Uhr hab... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §102 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0258
Rechtssatz: Der bloße Verdacht des Lenkens eines Kfz reicht für eine Bestrafung wegen der Übertretung nach § 102 Abs 5 KFG und § 102 Abs 10 KFG nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 litc;KFG 1967 §134;VStG §19 idF 1978/117;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- überschreitet die Behörde nicht ihren Ermessensspielraum, weil eine derartige Strafe im Hinblick auf die Strafdrohung des § 134 Abs 1... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 1. März 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. April 1987 um 19.15 Uhr in der Reitschulgasse in Graz einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und auf Höhe des Hauses Nr. m einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und 1) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten, 2) es unterlassen, da nur Sachschaden entstanden sei, den Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden, 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119
Rechtssatz: Wird einem KFZ Lenker bescheidmäßig vorgeworfen, er habe es bei der Kontrolle unterlassen, seinen Führerschein dem Sicherheitswachebeamten auszufolgen, ohne zu konkretisieren, wa... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119
Rechtssatz: Besitzt ein KFZ Lenker keine Lenkerberechtigung, so kann ihm nicht eine Übertretung des § 102 Abs 5 lit a KFG vorgeworfen werden, sein Verhalten könnte vielmehr nur einen Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG darstellen. ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt: Der Beschwerdeführer habe am 24. März 1988 gegen 03.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Wien 6, Mariahilferstraße vor der ONr. 1b gelenkt und hiebei auf der Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 5 ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 23. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 11. November 1988 gegen 10.20 Uhr im Ortsgebiet von Nikitsch auf der Landesstraße 228 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelkraftfahrzeuges I. den Führerschein nicht mitgeführt, II. trotz Verlangens eines Straßenaufsichtsorganes die Gewichtskontrolle des Fahrzeuges bei einer nicht mehr als 10 km vom Weg zum Fahrtziel entfernten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder ein (hier behauptetes) rücksichtsloses noch ein (hier behauptetes) rechtswidriges Verhalten von Sicherheitswachebeamten kann einen Kraftfahrzeuglenker von seiner Verpflichtung nach § 102 Abs 5 lit a KFG befreien (Hinweis E 5.6.1978, 2599/77 VwSlg 9577 A/1978). European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit a KFG beinhaltet zwei voneinander zu unterscheidende Verpflichtungen, deren Verletzung jeweils allein die Bestrafung eines Lenkers rechtfertigt: Sowohl jener Lenker ist strafbar, der den Führerschein auf Fahrten nicht mitführt, als auch jener, der den Führerschein den genan... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;
Rechtssatz: Wo die Anhaltung eines KfZ-Lenkers (hier bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 5 lita) erfolgt, ist unentscheidend, ebenso, ob das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht hiebei seine Befugnisse überschritten hat oder nicht (unbestritten ist hier, daß der Beschwerdeführer auf einer Straße mit öffentlichem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn ein Beschwerdeführer von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, weil er den Führerschein auf Verlangen nicht zur Überprüfung ausgehändigt habe, die Berufungsbehörde aber dann den Schuldspruch dahin abänderte, der Beschuldigte habe den Führersche... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 9. August 1989 der Übertretungen nach § 102 Abs. 5 lit. b KFG 1967 und nach Art. III Abs. 5 lit. a der 3. KFG-Novelle schuldig erkannt und hiefür bestraft wurde, er mit Schriftsatz vom 28. September 1989 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspru... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFGNov 03te Art3 Abs5 lita idF 1984/253;Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden 1976 §1 litm;
Rechtssatz: Bei den Bezirkskommissariaten in Wien handelt es sich um örtliche Ausgliederungen ein- und derselben Beh, nämlich der BPolDion Wien. Schlagworte Behördeno... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §97 Abs5;
Rechtssatz: Werden Führerschein und Fahrzeugpapiere noch für eine Amtshandlung benötigt, so kann in der Weigerung der Beamten, diese Papiere vor Abschluss der Amtshandlung herauszugeben (der Autolenker verlangte die Zurückgabe um sofort... mehr lesen...