Entscheidungen zu § 102 Abs. 5 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 93

RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0107

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/03/0108
Rechtssatz: Bringt der Beschuldigte vor, daß er erstmals im Rahmen der vom ermittelnden Beamten durchgeführten Kontrolle von dem Umstand in Kenntnis gesetzt worden sei, daß er Führerschein und Zulassungsschein verloren habe,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/3 90/03/0233

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 8. August 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 29. Juni 1988 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 11.15.44 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 123,5, im Gemeindegebiet von Haiming, in Richtung Westen fahrend, die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 24 km/h überschritten; 2) um 11.16.22 Uhr, auf der Inntal-Autobahn A 12, bei km 125,200, im Gemein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1991

RS Vwgh 1991/7/3 90/03/0233

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §134; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0234
Rechtssatz: Ein Mitführen der Papiere iSd § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG setzt das Bewußtsein des Lenkers voraus, wo sich die Papiere befinden, damit er sie im Falle der Aufforderung vorzeigen kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/24 90/03/0108

Mit den in gemeinsamer Ausfertigung ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1988 um 21.45 Uhr den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße an einer bestimmten Straßenstelle in östliche Richtung gelenkt und 1. den Führerschein anläßlich der um 21.50 Uhr hinter einem bestimmten Haus durchgeführten Fahrzeug- und Lenkerkontrolle einem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen nicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.1990

RS Vwgh 1990/10/24 90/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;StVO 1960 §52 lita Z2;StVO 1960 §9 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0109
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030108.X01 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/10 89/03/0257

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 25. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Juni 1988 gegen 02.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Walchseer Bundesstraße B 172 in Richtung Niederndorf gelenkt und bei km 17,1 keinen genügenden Abstand zu einem vor ihm in gleicher Richtung fahrenden Pkw eingehalten. Auch habe der Beschwerdeführer bei dieser Fahrt den rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten. Um 02.25 Uhr hab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.1990

RS Vwgh 1990/10/10 89/03/0257

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §102 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0258
Rechtssatz: Der bloße Verdacht des Lenkens eines Kfz reicht für eine Bestrafung wegen der Übertretung nach § 102 Abs 5 KFG und § 102 Abs 10 KFG nicht aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/8/29 90/02/0086

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Juni 1988 gegen 15.10 Uhr einen dem Probefahrtkennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wobei bei der Anhaltung festgestellt worden sei, daß 1) hinten am Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafel angebracht gewesen sei und 2) der Beschwerdeführer den Probefahrtschein nicht mitgeführt habe. Er habe dadurch Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.08.1990

RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0086

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 litc;KFG 1967 §134;VStG §19 idF 1978/117;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- überschreitet die Behörde nicht ihren Ermessensspielraum, weil eine derartige Strafe im Hinblick auf die Strafdrohung des § 134 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.08.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/27 89/03/0118

Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 1. März 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. April 1987 um 19.15 Uhr in der Reitschulgasse in Graz einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und auf Höhe des Hauses Nr. m einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und 1) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten, 2) es unterlassen, da nur Sachschaden entstanden sei, den Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden, 3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0118

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119
Rechtssatz: Wird einem KFZ Lenker bescheidmäßig vorgeworfen, er habe es bei der Kontrolle unterlassen, seinen Führerschein dem Sicherheitswachebeamten auszufolgen, ohne zu konkretisieren, wa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

RS Vwgh 1990/6/27 89/03/0118

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/03/0119
Rechtssatz: Besitzt ein KFZ Lenker keine Lenkerberechtigung, so kann ihm nicht eine Übertretung des § 102 Abs 5 lit a KFG vorgeworfen werden, sein Verhalten könnte vielmehr nur einen Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG darstellen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/11 89/18/0152

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. August 1989 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt: Der Beschwerdeführer habe am 24. März 1988 gegen 03.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Wien 6, Mariahilferstraße vor der ONr. 1b gelenkt und hiebei auf der Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 5 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/11 89/18/0175

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 23. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer zum Vorwurf gemacht, er habe am 11. November 1988 gegen 10.20 Uhr im Ortsgebiet von Nikitsch auf der Landesstraße 228 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelkraftfahrzeuges I. den Führerschein nicht mitgeführt, II. trotz Verlangens eines Straßenaufsichtsorganes die Gewichtskontrolle des Fahrzeuges bei einer nicht mehr als 10 km vom Weg zum Fahrtziel entfernten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1990

RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0152

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder ein (hier behauptetes) rücksichtsloses noch ein (hier behauptetes) rechtswidriges Verhalten von Sicherheitswachebeamten kann einen Kraftfahrzeuglenker von seiner Verpflichtung nach § 102 Abs 5 lit a KFG befreien (Hinweis E 5.6.1978, 2599/77 VwSlg 9577 A/1978). European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1990

RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0175

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 102 Abs 5 lit a KFG beinhaltet zwei voneinander zu unterscheidende Verpflichtungen, deren Verletzung jeweils allein die Bestrafung eines Lenkers rechtfertigt: Sowohl jener Lenker ist strafbar, der den Führerschein auf Fahrten nicht mitführt, als auch jener, der den Führerschein den genan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1990

RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0175

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;
Rechtssatz: Wo die Anhaltung eines KfZ-Lenkers (hier bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 5 lita) erfolgt, ist unentscheidend, ebenso, ob das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht hiebei seine Befugnisse überschritten hat oder nicht (unbestritten ist hier, daß der Beschwerdeführer auf einer Straße mit öffentlichem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1990

RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0175

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn ein Beschwerdeführer von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, weil er den Führerschein auf Verlangen nicht zur Überprüfung ausgehändigt habe, die Berufungsbehörde aber dann den Schuldspruch dahin abänderte, der Beschuldigte habe den Führersche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/21 90/02/0020

Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Döbling, vom 9. August 1989 der Übertretungen nach § 102 Abs. 5 lit. b KFG 1967 und nach Art. III Abs. 5 lit. a der 3. KFG-Novelle schuldig erkannt und hiefür bestraft wurde, er mit Schriftsatz vom 28. September 1989 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1990

RS Vwgh 1990/3/21 90/02/0020

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1;KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFGNov 03te Art3 Abs5 lita idF 1984/253;Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden 1976 §1 litm;
Rechtssatz: Bei den Bezirkskommissariaten in Wien handelt es sich um örtliche Ausgliederungen ein- und derselben Beh, nämlich der BPolDion Wien. Schlagworte Behördeno... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1990

RS Vwgh 1989/11/15 87/03/0056

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art131a;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §97 Abs5;
Rechtssatz: Werden Führerschein und Fahrzeugpapiere noch für eine Amtshandlung benötigt, so kann in der Weigerung der Beamten, diese Papiere vor Abschluss der Amtshandlung herauszugeben (der Autolenker verlangte die Zurückgabe um sofort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1989

RS Vwgh 1989/10/25 89/03/0015

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Der nicht zweifelhafte Wortlaut des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG lässt, was die Strafbarkeit einer Verletzung dieser Vorschriften anlangt, einen Rückgriff auf den Zweck der Regelung nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030015.X03 Im RI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1989

RS Vwgh 1989/10/25 89/03/0015

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0005 E 29. April 1987 RS 5 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ist schon dann erfüllt, wenn ein Lenker die darin angeführten Urkunden nicht mitführt; also auch dann, wenn der Lenker weiterfährt, nachdem er die Urkunden bei einer Anhaltung dem Organ der Straßenauf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1989

RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0249

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §102 Abs5 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung im Hinblick auf den Vorwurf, den Führerschein nicht mitgeführt zu haben, wobei der Beschuldigte bei seiner Betretung kurz nach einem Verkehrunfall auf Befragen des Meldungslegers angegeben hat, den Führerschein nicht mitzuführen. Schla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1988/5/18 87/03/0249

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §76a Abs1;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang Stehender in zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgendem Zusammenhang durch die Verweigerung der voll... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1988

RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0119

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hat die Erstbehörde hinsichtlich der Übertretungen des § 102 Abs 5 lit a und b KFG den Tatort, "einige Meter vom Gasthof L entfernt" angenommen, so liegt in der Annahme des Tatortes "vor dem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1987

RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0108

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0056 E 30. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Übertretung der Bestimmung des § 102 Abs 5 KFG bildet, da zu deren Tatbestand der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört, ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 13.2.1985, 84/03/0125). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1987

RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0022

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/18/0023
Rechtssatz: Wenn ein Beschuldigter von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, Führerschein und Zulassungsschein (kurz: Urkunden) n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1987

RS Vwgh 1987/6/5 87/18/0022

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/18/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0272 E 19. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen des Tatbestandes des Nichtaushändigens ist rechtmäßig, gleichgültig, ob das Nichtaushändigen darauf zurückgeht, dass d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0005

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ist schon dann erfüllt, wenn ein Lenker die darin angeführten Urkunden nicht mitführt; also auch dann, wenn der Lenker weiterfährt, nachdem er die Urkunden bei einer Anhaltung dem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen aushändigte. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

Entscheidungen 61-90 von 93

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