Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/18/0023
Rechtssatz: Wenn ein Beschuldigter von der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz schuldig erkannt wurde, Führerschein und Zulassungsschein (kurz: Urkunden) n... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/18/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0272 E 19. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen des Tatbestandes des Nichtaushändigens ist rechtmäßig, gleichgültig, ob das Nichtaushändigen darauf zurückgeht, dass d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 102 Abs 5 lit a und lit b KFG ist schon dann erfüllt, wenn ein Lenker die darin angeführten Urkunden nicht mitführt; also auch dann, wenn der Lenker weiterfährt, nachdem er die Urkunden bei einer Anhaltung dem Organ der Straßenaufsicht auf Verlangen aushändigte. European Case... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §1;
Rechtssatz: Auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr - darunter fällt auch ein Parkplatz (Hinweis E 8.4.1987, 85/03/0173) - ist beim Lenken eines Kraftfahrzeuges der Führerschein und der Zulassungsschein mitzuführen. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr ... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Innsbruck erstattete am 22. Mai 1980 die Anzeige, das Wachzimmer Hötting sei um 20,00 Uhr verständigt worden, der Beschwerdeführer habe kurz vorher in Innsbruck im Cafe X in Mariahilferpark 3 mit drei Burschen eine tätliche Auseinandersetzung gehabt. In der Folge habe der Beschwerdeführer seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestartet und sei über die Fahrbahn der Höttingerau direkt auf die Eingangstüre des Lokals zu- und weiter über den G... mehr lesen...
Index: KFG90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita KFG 1967 §102 Abs5 litb KFG 1967 § 102 heute KFG 1967 § 102 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 102 gültig von 21.04.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 ... mehr lesen...