RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0122

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Veröffentlicht am 23.10.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs5 lita;
KFG 1967 §123 Abs2;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 102 Abs 5 lit a KFG ist es unerheblich, ob sich das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (oder der Straßenaufsicht) gegenüber dem Beanstandeten legitmiert hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030122.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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