Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art89 Abs1B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs3 Z3StVO 1960 §43, §44, §52V des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 23.11.2006 betr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Haller Straße
Leitsatz: Teilweise Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung betreffend eine 60 km/h-Zone auf der Haller Straße mangels hinreichender Determinierung des örtlichen Gelt... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2OÖ LustbarkeitsabgabeG 2015 §1aLustbarkeitsabgabeV des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl Art1 Abs2F-VG 1948 §8 Abs5
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der LustbarkeitsabgabeV Haslach betreffend die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung bestimmter Abgaben für den Betrieb von Wettterminals mangels Festlegung eines Abgaben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Mit den vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesverwaltungsgericht, die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß §27 HS-QSG" (im Folgenden: §27 HS-QS... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs3 Z1B-VG Art 139 Abs3 letzter SatzB-VG Art18 Abs1Hochschul-QualitätssicherungsG §27RL für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien mangels gesetzlicher Grundlage; Ausnahme des Anlassfalls von weiterer Anwendung des aufgehobenen Gesetzes; Aufh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E2585/2017 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Beschwerdeführer war von 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2013 Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien und ist seit 1. Jänner 2014 Mitglied des Verwaltungsgerichtes Wien. Er beantragte mit Schreiben vom 8. Februar 2016 die Erlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E733/2017 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft des Ausgangsverfahrens betreibt an einem näher bezeichneten Standort im Gemeindegebiet von Braunau am Inn zwei Wettterminals. Mit Bescheid vom 29. Februar 2016 schrieb der Bürgermeister der Stadtgemeinde Brauna... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2 / PrüfungsumfangB-VG Art21 Abs4Beschluss des Stadtsenates vom 07.12.1970 "über die Gewährung von Remunerationen aus Anlaß von Dienstjubiläen" ABl für Wien 5/1971 idF 39/2014Wr BesoldungsO 1994 §39Wr DienstO 1994 §13Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §9
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines Beschlusses des Wiener Stadtsenates über die Gewährung von Remunerationen aus Anlass ... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2B-VG Art18 Abs2LustbarkeitsabgabeO des Gemeinderates der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom 11.02.2016 §1, §2, §3, §4, §5Oö LustbarkeitsabgabeG 2015 §1aF-VG 1948 §8 Abs5
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit bestimmter Wortfolgen der Oö LustbarkeitsabgabeO betreffend die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung bestimmter Abgaben für den Betrieb von Wettterminal... mehr lesen...
Begründung: I. Antragsvorbringen 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, "1. das örtlich[e] Raumordnungskonzept 2002 der Landeshauptstadt Innsbruck SM-Ö36 2. den Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-F15 3. den Bebauungsplan und ergänzende[n] Bebauungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-B14 zur Gänze als verordnungs-, gesetz- und verfassungswidrig aufzuheben". 2. Hinsichtlich ihrer Antragsleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesfinanzgericht, die Wortfolge ", ausgenommen jene nach §1 Z9 (Vertreter)" in §4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001, als gesetz- bzw. verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar ... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, §7 Abs1 (in eventu nur dessen ersten Satz) der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/1996 idF BGBl II 268/2010, als gesetzwidrig aufzuheben. Dieser Antrag wird aus Anlass einer Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8. August 2017, Z 57 Cg 37/16s, gestellt. II. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, §15 der Abfuhrordnung der Gemeinde Rohr bei Hartberg in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 12. November 2015, kundgemacht durch Auflage im Gemeindeamt der Gemeinde Rohr bei Hartberg in der Zeit von 12. bis 27. November 2015, als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angef... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Raumordnungskonzept 2002 der Landeshauptstadt Innsbruck SM-Ö36Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-F15Bebauungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-B14
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes der Landeshauptstadt Innsbruck mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rech... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs3EStG 1988 §17 Abs6, §20, §26V des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001 §4
Leitsatz: Aufhebung einer Wortfolge der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Beruf... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art139 Abs1 Z4StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1994 §69ImmobilienmaklerV §7
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Immobilienmaklerverordnung betreffend die Verpflichtung zur Verschwiegenheit als zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags einer als I... mehr lesen...
Index: L8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art18 B-VG Art139 Abs1 Z1Stmk AbfallwirtschaftsG 2004 §11, §13AbfuhrO der Gemeinde Rohr bei Hartberg vom 12.11.2015 §15
Leitsatz: Abweisung eines Gerichtsantrages auf Aufhebung einer Bestimmung betreffend die Berechnung der Gebühr für die Abfallabfuhr und -behandlung in der Abfuhrordnung einer Gemeinde; Anknüpfen der Berechnung an die "Personenanzahl der Liegenschaft" unter Heranziehung sämtlicher Inter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Salzburg, die Verordnung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen betreffend Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich "Rückwidmung ****" auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 9. Februar 2017 "zu prüfen und deren Gesetzwidrigkeit festzustellen" (im Folgenden: "angefochtene Verordnung"). II. Rechtslage 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, die Wortfolge "im Schulorganisationsgesetz, BGBl Nr 242/1962, geregelten" in §2 Z5 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Reifeprüfung, BGBl II 268/2000, idF BGBl II 218/2016 (im Folgenden: "BRP-Ersatz-VO"), als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgebl... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätSbg RaumOG 2009 §29, §36, §44, §49, §82 Abs2Sbg RaumOG 1998 §13 Abs6Teiländerung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes 1997 der Stadtgemeinde Bischofshofen im Bereich "Pfarrkirche und Kastenturm" vom 30.06.2016 (Teiländerung-REK-2016)Flächenwidmungsplanänderung der Stadtgemeinde Bischofshofen vom 09.02.2017 Sbg BebauungsgrundlagenG §12, §14 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stellte mit Beschlüssen vom 15. und 16. Mai 2017 drei Anträge auf "1. Feststellung, dass §1 Abs1 Z1, §1 Abs2 erster und zweiter Satz – in eventu der gesamte Abs2 – und §2 Abs1 Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114, bis zum Inkrafttreten der Oö. LAbgG-Novelle 2016 LGBl 2016/58, verfassungswidrig waren; 2. Aufhebung folgender Bestimmung(en) des Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114 als verfassungswidrig: a) §1 Abs1 Z1, §... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangOö LustbarkeitsabgabeG 2015 §1, §2, §1a idF LGBl 58/2016LustbarkeitsabgabeO 2016 der Stadtgemeinde Traun vom 25.02.2016 §1 ff, §3LustbarkeitsabgabeO 2016 der Stadtgemeinde Traun vom 16.12.2016 §1 ff
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit bzw A... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangV des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung §2 Z5BerufsreifeprüfungsG §3 Abs1 Z4, Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Bundesverwaltungsgerichtes auf Aufhebung einer Regelung über die Anerkennung von Abschlussprüfungen an näher bestimmten Schulen als Teilprüfung "Fachb... mehr lesen...
I. Antrag Gestützt auf Art139 Abs1 Z3 B-VG begehrt die Antragstellerin, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, lautet wie folgt (Zitat ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen): "Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Straßenpolizeibehörde erlässt nach Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139a iVm Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag wird begehrt, der Verfassungsgerichtshof "möge die bekämpfte Wiederverlautbarung der Rechtsvorschriften über die Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes, kundgemacht im BGBl 23/1951, gemäß Art139a BVG und dem §61b VfGG zur Gänze als gesetzwidrig aufheben". II. Rechtslage Die maßgeblichen Rechtsvorschriften lauten: ... mehr lesen...
Index: 22 ZIVILPROZESS, AUSSERSTREITIGES VERFAHREN22/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art49aB-VG Art139 Abs1 Z4B-VG Art139aB-VG-Nov BGBl 350/1981 ArtII Abs2WiederverlautbarungsG §1, §2 Z6TodeserklärungsG 1950VfGG §61b
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Kundmachung der Bundesregierung über die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften über Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3StVO 1960 §43, §47V der BH Zell am See vom 09.08.2017 betr Verkehrsregelungen für den Straßenbereich B 161-Pass-Thurn-Straße und P 1-Felbertauernstraße VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer - die Widmung einer Straße als Autostraße aufhebenden - Verordnung mangels Darlegung eines unmittelbaren und aktuellen Eingriffs in die Rechtssphäre d... mehr lesen...
I. Sachverhalt, Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Mit auf Art139 und 140 B-VG gestützten Anträgen macht die antragstellende Gesellschaft Bedenken gegen generelle Normen geltend, die unmittelbar oder mittelbar das "zu zahlende Entgelt für das Wahrnehmbarmachen von Werken und Gegenständen der verwandten Schutzrechte mit Hilfe von Leitungen im Inland, die durch Rundfunk (Hörrundfunk und Fernsehen, einschließlich Rundfunksendungen über Satellit) gesendet worden sind" (integrale Ka... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcUrheberrechtsG §38 Abs1, Abs1a, §69 Abs1Satzung des Urheberrechtssenates vom 30.06.2016 betr Entgelte aus der KabelweiterleitungVerwertungsgesellschaftenG 2016 §30, §66
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge einer Verwertungsgesellschaft auf Aufhebung von Bestimmungen einer - als Verordnung zu qualifizierenden - Satzung des Urheberrechtssenates wegen Zumutbar... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Anfechtungsvorbringen 1. Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15. August 2017 beschlossen, am 15. Oktober 2017 eine Volksbefragung für das gesamte Landesgebiet mit folgender Fragestellung durchzuführen: "Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?" 2. Die Ausschreibung wurde gemäß §50... mehr lesen...
I. Antrag Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600, GB 62111 Feldbach, Katastralgemeinde 62163 Weißenbach, bestehend aus den Grundstücken 282/1, 282/2 und 289. Die Antragsteller begehren die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gniebing-Weißenbach vom 26. Juni 2013 betreffend die Abtrennung und Auflassung des Trennstückes 1 des Weggrundstückes Nr 1579/1, KG Weißenbach, als öffentliches Gut und Übernahme in das freie Gemeindevermögen d... mehr lesen...