Index: L0060 Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren
Norm: B-VG Art141 Abs1 lithB-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art139 Abs1 Z3Tir Volksbegehren-, Volksabstimmungs- und VolksbefragungsG §62 Abs1VfGG §15 Abs2, §67 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Volksbefragung in Tirol über die Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2026 mangels eines Antrags auf Nichtigerklärung des Verfahrens oder eines Teiles davon; Zurückweisung... mehr lesen...
Index: L8500 Straßen
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Stmk LStVG 1964 §8 Abs3, Abs5V des Gemeinderates der Gemeinde Gniebing-Weißenbach vom 26.06.2013 betr Auflassung eines öffentlichen Gutes
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Verordnung betreffend die Auflassung eines Weggrundstückes als öffentliches Gut mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller; keine Darlegung einer Unmöglichmachung des Zugangs zu... mehr lesen...
I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesfinanzgericht, §4 Abs6 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (in der Folge: Sachbezugswerteverordnung), BGBl II 416/2001 idF BGBl II 467/2004, als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtene Verordnungsbestimmung ist hervorgehoben): 1. §15 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl 400 id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangSachbezugswerteV §4 Abs6EStG 1988 §15
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge des Bundesfinanzgerichtes auf Aufhebung einer Regelung über die Sachbezugsbewertung bei Vorführkraftfahrzeugen als vor dem Hintergrund der Bedenken zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung des §4 Abs6 der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, "die Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28.12.2000, MA I/4-72/1999, wegen Unzuständigkeit der verordnungserlassenden Behörde zur Gänze (in eventu nur den präjudiziellen Teil, nämlich deren Punkt I. 5) als gesetzwidrig aufzuheben." II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1.... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, ein "Bürgerforum" sowie ein Anrainer der B 70, die "Aufhebung der VO vom 30.06.2004, KL6-STVO-1088/5-2004 bzw. VO vom 20.10.2006 KL6-STVO-1088/2004(006/2006), für den Abschnitt Dolina – Wabelsdorf (Packer Straße) mit der ein LKW-Fahrverbot für 'Lastkraftfahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht' ausgenommen Anrainer- und Zustellverkehr". Die Antragsteller führen aus, dass mit Verordnung des Bezirk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs3 Z2B-VG Art116 Abs3, Art119 Abs2StVO 1960 §94bV des Magistrats der Stadt Krems an der Donau vom 28.12.2000 betr VerkehrsmaßnahmenNö StadtrechtsorganisationsG §47Kremser Stadtrecht §1 Abs1
Leitsatz: Aufhebung einer dem Magistrat der Stadt Krems zuzurechnenden Verordnung betreffend Verkehrsmaßnahmen wegen Erlassung von einer unzuständigen Behörde ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3StVO 1960 §45V vom 17.08.2014 betr Aufhebung der FahrverbotsV der BH Klagenfurt vom 20.06.2006 betr ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t auf der B 70 Packer StraßeVfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags eines Bürgerforums und eines Anrainers auf Aufhebung einer Verordnung betr die Aufhebung eines LKW-Fahrverbotes mangels Legitimation; keine Rechtsfähigkeit des Bürg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, "der Verfassungsgerichtshof möge die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK-Kollektivvertragsabschluss 2013) zur Satzung erklärt wird, vom 07.05.2013, kundgemacht in BGBl II 2013/120 zur Gänze als verfassungswidrig... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z4ArbVG §4 Abs2, §5 Abs3, §18Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK-Kollektivvertragsabschluss 2013)
Leitsatz: Abweisung des - zulässigen - Parteiantrags auf Aufhebung der Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes; Kollektivvertragsfähigkeit keine Voraussetzung für die Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung, sondern Vo... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG und Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Partei, der Verfassungsgerichtshof möge "a. eine mündliche Verhandlung durchführen; b. das – mit seinen (zueinander in einem untrennbaren Zusammenhang stehenden) Bestimmungen insgesamt ein verfassungs- und unionsrechtswidriges System von Arzneimittelabgabebeschränkungen schaffende – AMG zur Gänze sowie §5 ApG und §50 GewO 1994 aufheben; er möge weiters ge... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcArzneimittelG §59ApothekenG §5GewO 1994 §50VfGG §62 Abs1ApothekenbetriebsO 2005AbgrenzungsV 2004Fenabsatz-V
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Regelungen über den Apothekenvorbehalt für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und das Verbot des Fernabsatzes mangels Zuordnung der vorgetragenen Bedenken zu den angefochtenen Bestimmu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Anträgen begehrt das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, §1 der von der Stadtvertretung Bludenz am 19. November 2015 beschlossenen Verordnung (betreffend ein örtliches Bettelverbot), kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 20. November 2015 bis 4. Dezember 2015 unter der Zahl 0.1/41-5 Dr.K/ju, (im Folgenden: Bludenzer Bettelverbots-VO), in eventu die Verordnung zur Gänze als gesetzwi... mehr lesen...
Index: L4000 Anstandsverletzung, Bettelei, Ehrenkränkung, Lärmerregung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzVlbg Landes-SicherheitsG §7 Abs3Bludenzer BettelverbotsV vom 19.11.2015
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Bludenzer Bettelverbotsverordnung betreffend ein Verbot auch des stillen Bettelns in der Innenstadt von Bludenz mangels eines Nachweises der Erforderlichkeit des flächenmäßig nicht diffe... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller stellt den auf Art139 B-VG gestützten Antrag, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wien vom 1. Juni 2017, Pr.Zl. 1508/2017-GSK, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde Wien, Plandokument 7984, als gesetzwidrig zu Gänze, "in eventu teilweise insoweit, als [sie] die Errichtung eines etwa 60 m hohen Wohnturmes (Hochhaus) ermöglicht", aufzuheben. 2. Zur
Begründung: der Antragslegitimation bringt der Antragsteller vor, dass der Geme... mehr lesen...
Index: L8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Plandokument Nr 7984, Beschluss des Wr Gemeinderates vom 01.06.2017
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Wiener Plandokuments wegen fehlender rechtlicher Betroffenheit mangels Nachbareigenschaft im Bauverfahren
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des Wr Plandokuments 7984 vom 01.06.2017 (Heumarkt). Insofern eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stellte mit Beschluss vom 15. Mai 2017 den Antrag auf "1. Feststellung, dass §1 Abs1 Z1, §1 Abs2 erster und zweiter Satz – in eventu der gesamte Abs2 – und §2 Abs1 Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114, bis zum Inkrafttreten der Oö. LAbgG-Novelle 2016 LGBl 2016/58, verfassungswidrig waren; 2. Aufhebung folgender Bestimmung(en) des Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114: a) §1 Abs1 Z1, §1 Abs2 erster und zweiter Satz – in... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art139 Abs1, Art140 Abs1 / AllgOö LustbarkeitsabgabeG 2015 §1 Abs1, Abs2, §2 Abs1LustbarkeitsabgabeO 2016 der Stadt Wels
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit bzw Aufhebung von Bestimmungen des Oö Lustbarkeitsabgabegesetzes 2015 wegen entschiedener Sache; Zurückweisung bzw Abweisung des Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Antragsvorbringen 1. Mit dem am 12. September 2017 eingebrachten, auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten und beim Verfassungsgerichtshof zu V104/2017 protokollierten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, "§20 (1) und (2) GO-BVwG als verfassungswidrig aufzuheben". 2. Hinsichtlich ihrer Antragslegitimation bringt die antragstellende Gesellschaft vor, sie sei Partei in mehreren näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art87 Abs2BVwGG §19GO-BVwG §20
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundesverwaltungsgerichtes betr Amtsstunden mangels Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von Akten der Gerichtsbarkeit sowie auf Aufhebung der gesetzlichen Grundlage als unzulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Oberste Gerichtshof, §51 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und des Rechtsanwaltsanwärters ("RL-BA 1977") als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Überwachung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E1845/2016 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Mit Strafbescheid der Landespolizeidirektion Salzburg wurde der Beschwerdeführerin wegen Verstoßes gegen die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. Mai 2015 betreffend Betteln in der Stadt Salzburg gemäß §29 Abs2 Salzburger L... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt der Vorsitzende eines Senates des Bundesverwaltungsgerichtes "§12a Z2 sowie die Anlage B 'Zulassungskriterien für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß §12a' des Bundesgesetzes vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz – AuslBG), BGBl 218/1975 idF des Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 Z4B-VG Art140 Abs1 Z1 litdMietrechtsG §16RichtwertG §5EMRK Art14EMRK 1. ZP Art1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Richtwert- und Mietrechtsgesetzes betreffend das Mietzinsbegrenzungssystem; keine Gleichheitswidrigkeit der je nach Bundesland unterschiedlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Die Antragstellerin in dem zu G428/2016, G430/2016, V75/2016 protokollierten Verfahren stellt den vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG sowie Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag, "I. weil das Richtwertsystem verfassungswidrig ist: 1. gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG als verfassungswidrig aufzuheben, a. das gesamte RichtWG BGBI Nr 800/1993 idF BGBI I Nr 12/2016, weil das Richtwertsystem als solches verfassungswidrig ist und zudem di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, den "4. Satzungsteil[…] der Pädagogischen Hochschule Salzburg (Einrichtung eines für den Vollzug der studienrechtlichen Vorschriften zuständigen monokratischen Organs)", Mitteilungsblatt der Pädagogischen Hochschule Salzburg, Nr 2/2015 (im Folgenden: Punkt 4 der PHS-Satzung), als gesetz- bzw. verfassungswidrig aufzuheben. 2. Dem Antrag liegt fol... mehr lesen...
Index: L4000 Anstandsverletzung, Bettelei, Ehrenkränkung, Lärmerregung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangSbg LandessicherheitsG §29 Abs2Salzburger BettelverbotsV vom 20.05.2015
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des in einer Verordnung der Stadt Salzburg normierten Verbotes (auch) des stillen Bettelns an bedeutenden öffentlichen Orten der Salzburger Altstadt als verfassungsrechtlich verpöntes absolutes Bettelve... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: B-VG Art18 Abs2, Art83 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangHochschulG 2005 §28 Abs2Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg 4. Teil
Leitsatz: Aufhebung eines Teiles der Satzung der Pädagogischen Hochschule Salzburg über die Einrichtung von für die Vollziehung studienrechtlicher Bestimmungen zuständigen monokratischen Organen wegen Verstoßes gegen das Gebot einer präzisen Regelung der Behörden... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätRAO §16 Abs1, §37RL-BA 1977 §5, §51RL-BA 2015 §59 Abs3DSt 1990 §1 Abs1StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit des in den RL-BA 1977 enthaltenen Provisionsverbotes für die Tätigkeit von Rechtsanwälten; kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbs(ausübungs)freiheit
Rechtssatz: Abweisung des - zulä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, (Teile von) Bestimmungen der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien, Studienjahr 2013/14, 29.1.2014, 9. Stück, Nr 11 (im Folgenden: Zulassungsbeschränkungsverordnung 2014/15) als gesetzwidrig aufzuheben. II. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1.... mehr lesen...