Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit B... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden über die Beschwerdeführerin als zur Vertretung nach außen Berufene der b GmbH wegen Übertretungen des ASVG 11 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 770,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von jeweils 2 Tagen 2 Stunden) verhängt. In ihrer gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. 2. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Besc... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: In der Sozialversicherung besteht nicht der Grundsatz der Äquivalenz von Beitragsleistung und Versicherungsleistung, so dass auch in Kauf genommen werden muss, dass es in manchen Fällen trotz Beitragsleistung zu keiner Versicherungsleistung kommt (Hinweis: E 4. Oktober 2001, 98/08/0336). European Case Law Identi... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse wies mit Bescheid vom 11. Juli 2008 den Antrag des Beschwerdeführers auf Rückerstattung zu Ungebühr entrichteter Beiträge ab. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer sei vom 13. Juni 1992 bis 15. November 2007 nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert gewesen; in diesem Zeitraum sei der Wohnsitz des Beschwerdeführers in Österreich gelegen. Da der Beschwerdeführer im verfahrensgegenständlichen Zeitraum die Vorausset... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interesse entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01... mehr lesen...
In der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die belangte Behörde erklärte zu diesem Antrag, dem Aufschub des Vollzuges stünden keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt wandte sich gegen den Aufschub des Vollzuges und brachte vor, mit Bescheid vom 9. April 2009 sei die Pflichtversicherung der Beschwerdeführerin in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem BSVG rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Einspruch des beschwerdeführenden Vereins gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 3. Oktober 2006, mit dem der beschwerdeführende Verein als Dienstgeber verpflichtet wurde, für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2002 allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 326.845,-- und Sonderbeiträge in Höhe von EUR 10.746,79; weiters einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 70.010,-- zu entrichten, nicht Folge gegeben. In der Be... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21; ASVG §123; ASVG §51d; ASVG § 123 heute ASVG § 123 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2025 ASVG § 123 gültig von 01.01.2020 bis 31.12... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 27. November 2006 wurde die Beschwerdeführerin zur Leistung des Zusatzbeitrages gemäß § 51d ASVG für die Zeit vom 10. Dezember 2004 bis 16. Oktober 2005 für ihren Angehörigen G.H. verpflichtet. Gleichzeitig wurde gemäß § 51d Abs. 1 ASVG festgestellt, dass für die Beschwerdeführerin als monatliche Beitragsgrundlagen für den Zusatzbeitrag für Angehörige für das Kalenderjahr 2004 ein Betrag von monatlich EUR 1.310,68 und für das Ka... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden über den Beschwerdeführer wegen vier Übertretungen des ASVG Geldstrafen in einer Gesamthöhe von EUR 3.640,-- verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen, am 8. April 2010 zur Post gegebenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Diesem Antrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. April 2010, Zl. AW 2010/08/0025, nicht stattgegeben. Mit Schriftsatz vom 10. Mai ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsge... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG; B-VG Art18 Abs1;GSVG 1978;VwRallg; B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß § 27 GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur Pensionsversicherung vorgeschrieben, und zwar für das Jahr 2001 in Höhe von EUR 713,26 und für das Jahr 2002 in Höhe von EUR 649,20, gesamt somit EUR 1.362,46. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 27, GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. September 2005 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer zur Zahlung eines Zusatzbeitrages für Angehörige in der Höhe von EUR 422,37. Nach der Begründung: sei die damalige Ehefrau des Beschwerdeführers "im verfahrensgegenständlichen Zeitraum von 1.1.2001 bis 05.07.2001" weder nach dem ASVG noch nach einem anderen Bundesgesetz krankenversichert gewesen und habe ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt. Der Beschwerdeführer habe di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1497;ASVG §51d;ASVG §68;VwRallg;
Rechtssatz: Selbst wenn man in der Überweisung des Zusatzbeitrages im Jahre 2001 ein zivilrechtliches Anerkenntnis durch den Versicherten sieht, führt dieses nicht zu einer Unterbrechung der Verjährung, weil einerseits § 68 ASVG einen solchen... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die beschwerdeführende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977;ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Pflichtversicherung nach dem ASVG und dem AlVG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass der Erstmitbeteiligte in näher genannten Zeiträumen auf Grund seiner Beschäftigung bei der Beschwerde... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 17. November 2004 zur Zahlung von Zusatzbeiträgen gemäß § 51d ASVG für seine Ehefrau für die Zeit vom 21. Mai 2002 bis zum 17. Mai 2004 verpflichtet. Gleichzeitig wurde die Höhe der monatlichen Beitragsgrundlagen für die Jahre 2002 bis 2004 mit EUR 3.573,94, EUR 3.673,01 und EUR 3.759,09 und die Höhe der monatlichen Zusatzbeiträge für diese Jahre mit EUR 121,51, EUR 124,88 und EUR 127,81 festgestellt. D... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragszuschlag nach dem ASVG - Der Aufschiebungsantrag wird ausschließlich damit begründet, dass die beschwerdeführende Partei über kein Vermögen verfüge; müsse sie während des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof den mit dem angefochtenen Bescheid vorgeschriebene... mehr lesen...